Sitzung: 14.06.2010 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2010/WIT/319
Sach- und Rechtslage:
Um in Zukunft die Beschlussfähigkeit der
Ausschüsse gewährleisten zu können, soll in die Hauptsatzung eine Regelung für
die Vertretung der Ausschussmitglieder aufgenommen werden. Gleichzeitig soll
die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 11.12.2006 in den Satzungstext aufgenommen
werden.
Da gemäß §3 Abs.6 Entschädigungsverordnung die
Angemessenheit der festgestellten Geldbeträge der Entschädigungen bis zur
dritten Sitzung jeder Wahlperiode zu überprüfen und soweit erforderlich
anzupassen ist, wurden die Entschädigungen für die Ausschussmitglieder, die
Ausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister neu kalkuliert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
zu diesem Beschluss beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden. Auf
Grund der als Anlage vorgelegten Kalkulation werden die Entschädigungen für
Ausschussmitglieder auf 30€, für Ausschussvorsitzende auf 60€ und für den
Bürgermeister auf 1100€ festgestellt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründende Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0