Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Um in Zukunft die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse gewährleisten zu können, soll in die Hauptsatzung eine Regelung für die Vertretung der Ausschussmitglieder aufgenommen werden. Gleichzeitig soll die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 11.12.2006 in den Satzungstext aufgenommen werden.

 

Da gemäß §3 Abs.6 Entschädigungsverordnung die Angemessenheit der festgestellten Geldbeträge der Entschädigungen bis zur dritten Sitzung jeder Wahlperiode zu überprüfen und soweit erforderlich anzupassen ist, wurden die Entschädigungen für die Ausschussmitglieder, die Ausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister neu kalkuliert.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Wittenförden. Auf Grund der als Anlage vorgelegten Kalkulation werden die Entschädigungen für Ausschussmitglieder auf 30€, für Ausschussvorsitzende auf 60€ und für den Bürgermeister auf 1100€ festgestellt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründende Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0