Sitzung: 04.12.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/066
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Für die
Errichtung von Carports auf den Flurstücken 211, 212 und 213 (Dorfstraße 2, 4
und 6) in der Gemarkung Holthusen muß eine Baugenehmigung bei der unteren
Bauaufsicht Ludwigslust erwirkt werden. Um die Genehmigungsfähigkeit der
Bauvorhaben zu erreichen, ist es notwendig eine Baulast für o.g. Flurstücke zu
Lasten des Flurstückes 214, Flur 1, Gemarkung Holthusen eintragen zu lassen, da
die Grenzbebauung von 9m überschritten wird.
Laut
Auskunft des Liegenschaftsamtes ist die Gemeinde Holthusen Eigentümer des
angrenzenden Flurstückes 214.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück
214, der Flur 1 in der Gemarkung Holthusen zu Gunsten der Flurstücke 211, 212,
213 zur Nutzung als Flächen für
Carports.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0