Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Für die Errichtung von Carports auf den Flurstücken 211, 212 und 213 (Dorfstraße 2, 4 und 6) in der Gemarkung Holthusen muß eine Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsicht Ludwigslust erwirkt werden. Um die Genehmigungsfähigkeit der Bauvorhaben zu erreichen, ist es notwendig eine Baulast für o.g. Flurstücke zu Lasten des Flurstückes 214, Flur 1, Gemarkung Holthusen eintragen zu lassen, da die Grenzbebauung von 9m überschritten wird.

Laut Auskunft des Liegenschaftsamtes ist die Gemeinde Holthusen Eigentümer des angrenzenden Flurstückes 214.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 214, der Flur 1 in der Gemarkung Holthusen zu Gunsten der Flurstücke 211, 212, 213 zur Nutzung als  Flächen für Carports.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0