Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja - Stimmen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Traktor des Amtes sowie der Anhänger und der Schredder wurden allen

Gemeinden zum Kauf angeboten. Der Gesamtpreis beträgt 8.000,- DM.

Das Fahrzeug wurde am 27.09.1994 zugelassen und befindet sich in einem

sehr guten Zustand. In der Gemeinde Klein Rogahn wurde ein

Gemeindearbeiter befristet eingestellt. Um alle notwendigen Arbeiten

ausführen zu können, ist der Einsatz von Technik notwendig. Das vom Amt

angebotene Fahrzeug sollte von der Gemeinde Klein Rogahn gekauft

werden. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur

dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die

Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im

vorliegenden Fall gegeben. Die Ausgaben in Höhe von 8.000,- DM werden

aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Die Haushaltsstelle

3.630.935 - Geräte und Ausstattungen - wird im Haushalt eingerichtet.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die außerplanmäßige

Ausgabe in Höhe von 8.000,- DM für den Kauf eines Traktors mit Anhänger

und Schredder.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0