Sitzung: 30.11.2001 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja - Stimmen
Vorlage: 2001/ROG/053
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Traktor des Amtes sowie der Anhänger und der Schredder wurden allen
Gemeinden
zum Kauf angeboten. Der Gesamtpreis beträgt 8.000,- DM.
Das
Fahrzeug wurde am 27.09.1994 zugelassen und befindet sich in einem
sehr
guten Zustand. In der Gemeinde Klein Rogahn wurde ein
Gemeindearbeiter
befristet eingestellt. Um alle notwendigen Arbeiten
ausführen
zu können, ist der Einsatz von Technik notwendig. Das vom Amt
angebotene
Fahrzeug sollte von der Gemeinde Klein Rogahn gekauft
werden.
Nach § 52 S. 1 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur
dann
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung
gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im
vorliegenden
Fall gegeben. Die Ausgaben in Höhe von 8.000,- DM werden
aus
Mitteln der allgemeinen Rücklage gedeckt. Die Haushaltsstelle
3.630.935
- Geräte und Ausstattungen - wird im Haushalt eingerichtet.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die außerplanmäßige
Ausgabe
in Höhe von 8.000,- DM für den Kauf eines Traktors mit Anhänger
und
Schredder.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder:
7
Davon
stimmberechtigt:
7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0