Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) muß jede Gemeinde alle 4 Jahre eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellen. Dazu wurde vom Präsidenten des Landgerichts Schwerin die erforderliche Anzahl der Haupt - und Hilfsschöffen für die Amtsgerichte Hagenow

und Ludwigslust bestimmt. Die Gemeinde Holthusen hat nach diesem Erlaß  1 Vorschlag zu unterbreiten.

 

Es liegen zwei Bewerbungen vor :

 

                         Frau Ilse Groth , Schmiedestr.  7 , 19075 Holthusen

                         Frau Angela Sonntag, Zum Triermoor 20 , 19075                                       Holthusen

 

 

            Abstimmung  : 6 - Ja  Stimmen für  Frau Groth

                                  2 - Ja   Stimmen für Frau Sonntag

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt als Vorschlag für die Schöffenwahl

 

                                                Frau Ilse Groth

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern war Herr Harald Groth von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen .