Sitzung: 01.02.2000 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/HOL/006
Sach-
und Rechtslage:
Gemäß §
36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) muß jede Gemeinde alle 4 Jahre eine
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellen. Dazu wurde vom Präsidenten des
Landgerichts Schwerin die erforderliche Anzahl der Haupt - und Hilfsschöffen
für die Amtsgerichte Hagenow
und
Ludwigslust bestimmt. Die Gemeinde Holthusen hat nach diesem Erlaß 1 Vorschlag zu unterbreiten.
Es liegen
zwei Bewerbungen vor :
Frau Ilse Groth , Schmiedestr. 7 , 19075 Holthusen
Frau Angela Sonntag, Zum Triermoor 20 , 19075 Holthusen
Abstimmung : 6 - Ja
Stimmen für Frau Groth
2 - Ja Stimmen für Frau Sonntag
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt als Vorschlag für die Schöffenwahl
Frau
Ilse Groth
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern war Herr
Harald Groth von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen .