Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der jährliche Haushalt der Gemeinde Schossin ist stetigen Änderungen unterworfen.

Aufgrund der sich abzeichnenden Ausgabeentwicklung und der Änderungen im Stellenplan ist es zwingend  erforderlich, gem. § 50 KV MV einen Nachtragshaushalt zu  beschließen.

Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei .

 

Beschlußvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2001 mit ihren Anlagen .

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0