Sitzung: 01.11.2001 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/SCH/025
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
jährliche Haushalt der Gemeinde Schossin ist stetigen Änderungen unterworfen.
Aufgrund
der sich abzeichnenden Ausgabeentwicklung und der Änderungen im Stellenplan ist
es zwingend erforderlich, gem. § 50 KV
MV einen Nachtragshaushalt zu
beschließen.
Die Pläne
und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungsfrei .
Beschlußvorschlag
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltsatzung 2001 mit ihren
Anlagen .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0