Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja Dr. Dahlmeier ausgeschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet Steinweg" durchgeführt.Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert .

Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.

Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.

Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag , er wird als Beschluß empfohlen.

Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß erforderlich.

Der  B - Plan 7/1. Änderung der Gemeinde Pampow wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange und Bürger  zum des

            Bebauungsplanes Nr. 7 in der Fassung der 1. Änderung wurden von der Gemeinde-

            vertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage- tabellarische Zusammen-

            stellung geäüßerte Anregung / auf Sitzung beraten  - geprüft.

            Es ergeben sich:

            - zu berücksichtigende Anregungen

            - teilweise zu berücksichtigende Anregungen

            - nicht berücksichtigte Anregungen

 

2.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange

            eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B - Plan Nr. 7

            sind in der Begründung berücksichtigt .

 

3.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange

            sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung

            zum B- Plan Nr. 7 in der Fassung der 1. Änderung der Gemeinde Pampow unter der

            Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B - Planes Nr. 7

            in der fassung der 1. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

5.         Die Abwägung zum Bebauungsplan 7/1. Änderung vorgebrachten Anregungen

            wird in der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen

            (Äbwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6.         Aufgrund  § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997

            (BGBl. S. 2114 ) sowie nach § 86 Landes bauordnung M - V (LBauO  M-V

            Gl.Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Pampow den Bebauungsplan Nr. 7 in der

            Fassung der 1. Änderung, bestehend auds der Planzeichnung (Teil A ) und dem

            Text (Teil B) als Satzung.

 

7.         Die Begründung wird gebilligt . 

 

8.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6

            in der Fassung der 3. Änderung ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft

            zusetzen.

            Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 7/ 1. Änderung mit

            Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft

            verlangt werden kann.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

                                                Herr Dr. Dahlmeier

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0