Sitzung: 01.11.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja Dr. Dahlmeier ausgeschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet Steinweg" durchgeführt.Die Träger
öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem
Entwurf informiert .
Sie
wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.
Den
Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im
Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen
gegeben.
Anlage 1
beinhaltet den Abwägungsvorschlag , er wird als Beschluß empfohlen.
Um die
weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß
erforderlich.
Der B - Plan 7/1. Änderung der Gemeinde Pampow
wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1. Die Anregungen seitens der Träger
öffentlicher Belange und Bürger zum des
Bebauungsplanes Nr. 7 in der Fassung
der 1. Änderung wurden von der Gemeinde-
vertretung behandelt. Die Anregungen
wurden gemäß Anlage- tabellarische Zusammen-
stellung geäüßerte Anregung / auf
Sitzung beraten - geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende
Anregungen
- nicht berücksichtigte Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise
in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden -
soweit sie von Bedeutung für den B - Plan Nr. 7
sind in der Begründung
berücksichtigt .
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger öffentlicher Belange
sowie Bürger die Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung
zum B- Plan Nr. 7 in der Fassung der
1. Änderung der Gemeinde Pampow unter der
Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen .
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen
sind bei der Vorlage des B - Planes Nr. 7
in der fassung der 1. Änderung zur
Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan 7/1.
Änderung vorgebrachten Anregungen
wird in der Gemeindevertretung wie
oben dargestellt, beschlossen
(Äbwägungsbeschluß) und in Plan und
Begründung eingearbeitet.
6. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom
27. August 1997
(BGBl. S. 2114 ) sowie nach § 86
Landes bauordnung M - V (LBauO M-V
Gl.Nr. 2130-3) beschließt die
Gemeinde Pampow den Bebauungsplan Nr. 7 in der
Fassung der 1. Änderung, bestehend
auds der Planzeichnung (Teil A ) und dem
Text (Teil B) als Satzung.
7. Die Begründung wird gebilligt .
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 6
in der Fassung der 3. Änderung
ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft
zusetzen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der
Bebauungsplan Nr. 7/ 1. Änderung mit
Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Dr. Dahlmeier
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0