Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja 2 Stimmenthaltungen H. Schulz ausgeschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren  für die 6.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Pampow"  durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit dem Entwurf informiert.

Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.

Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben .

Das Abwägungsergebnis wird in Anlage 1 dargestellt, es wird als Beschluß empfohlen .

Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß erforderlich .

Der B - Plan Nr. 1 / 6. Änderung der Gemeinde Pampow wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt .

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum des

            Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung der 6. Änderung wurden von der

            Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage-

            tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregung / auf Sitzung beraten - geprüft .

            es ergeben sich :

            - zu berücksichtigende Anregungen

            - teilweise zu berücksichtigende  Anregungen

            - nicht berücksichtigte Anregungen

 

2.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Träger öffentlicher Belange

            eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B - Plan Nr.1

            sind in der Begründung berücksichtigt .

 

3.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange

            sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum

            B - Plan Nr. 1 in der Fassung der 6. Änderung der Gemeinde Pampow  unter der

            Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B - Planes  Nr. 1

            in der Fassung der 6. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

5.         Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1 /6. Änderung vorgebrachten Anregungen

            wird in der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen .

            (Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6.         Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27.August 1997

            (BGBl. I S.2114) sowie nach § 86 Landesbauordnung M - V (LBauO M - V Gl.Nr.

            2130 - 3) beschließt die Gemeinde Pampow den Bebauungsplan Nr. 1  in der

            Fassung der 6. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

            (Teil B ) als Satzung .

 

7.         Die Begründung wird gebilligt .

 

8.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 1 in der

            Fassung der 6. Änderung örtsüblich bekannt zu machen und in Kraft zusetzen .

            Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 1/ 6. Änderung mit

            Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt

            Auskunft verlangt werden kann, nach Abschluß eines entsprechenden

            Erschließungsvertrages.

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        2

Ungültige Stimmen:                                            0