Sitzung: 01.11.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja 2 Stimmenthaltungen H. Schulz ausgeschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren
für die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Pampow" durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit dem Entwurf
informiert.
Sie
wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.
Den
Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im
Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen
gegeben .
Das
Abwägungsergebnis wird in Anlage 1 dargestellt, es wird als Beschluß empfohlen
.
Um die
weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß erforderlich
.
Der B -
Plan Nr. 1 / 6. Änderung der Gemeinde Pampow wird den Gemeindevertretern zur
Beschlußfassung vorgelegt .
Beschlußvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger
öffentlicher Belange und Bürger zum des
Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung
der 6. Änderung wurden von der
Gemeindevertretung behandelt. Die
Anregungen wurden gemäß Anlage-
tabellarische Zusammenstellung
geäußerte Anregung / auf Sitzung beraten - geprüft .
es ergeben sich :
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu
berücksichtigende Anregungen
- nicht berücksichtigte Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise
in den von Träger öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden -
soweit sie von Bedeutung für den B - Plan Nr.1
sind in der Begründung
berücksichtigt .
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger öffentlicher Belange
sowie Bürger die Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum
B - Plan Nr. 1 in der Fassung der 6.
Änderung der Gemeinde Pampow unter der
Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen .
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen
sind bei der Vorlage des B - Planes Nr.
1
in der Fassung der 6. Änderung zur
Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen .
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1
/6. Änderung vorgebrachten Anregungen
wird in der Gemeindevertretung wie
oben dargestellt, beschlossen .
(Abwägungsbeschluß) und in Plan und
Begründung eingearbeitet.
6. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 27.August 1997
(BGBl. I S.2114) sowie nach § 86
Landesbauordnung M - V (LBauO M - V Gl.Nr.
2130 - 3) beschließt die Gemeinde
Pampow den Bebauungsplan Nr. 1 in der
Fassung der 6. Änderung, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B ) als Satzung .
7. Die Begründung wird gebilligt .
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 1 in der
Fassung der 6. Änderung örtsüblich
bekannt zu machen und in Kraft zusetzen .
Dabei ist auch anzugeben, wo der
Bebauungsplan Nr. 1/ 6. Änderung mit
Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann, nach
Abschluß eines entsprechenden
Erschließungsvertrages.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige
Stimmen: 0