Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja H. Schulz ausgeschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Bebauungsplan  Nr. 4 /1. Änderung der Gemeinde Pampow wird vorbereitet, um die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet zu vollziehen . Im Rahmen des

Aufstellungsverfahrens mußte die öffentliche Auslegung zweimal durchgeführt werden . Den Bürgern ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zweimal Gelegnheit zur Stellungnahme gegeben worden.

Die Träger öffentlicher Belange wurden sowohl mit dem 1. Entwurf  als auch mit dem

2. Entwurf des  Bebauungsplanes beteiligt bzw. über die öffentliche Auslegung unterrichtet. 

 

Aufgrund von Anregungen des Landkreises Ludwigslust wurde der ansässige Gewerbebetrieb

als Betroffener beteiligt. Somit kann die Gemeinde Pampow davon ausgehen, dass das Beteiligungsverfahren nach § 3 und nach § 4 BauGB in ausreichendem Umfang durchgeführt worden ist .

 

Nach Eingang von Anregungen wird die Abwägung vollzogen und der Satzungsbeschluss

über die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes  Nr. 4  gefasst.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange zum Erneuten Entwurf der 1.

            Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 wurden von der

            Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäss Anlage -

            tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregungen / auf Sitzung beraten -

            geprüft.

            Es ergeben sich :

            * zu berücksichtigende Anregungen

            * teilweise zu berücksichtigende  Anregungen und

            * nicht berücksichtigte Anregungen

 

2.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange

            eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für die 1. Änderung

            der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 sind - in der Begründung berücksichtigt .

 

3.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt , Träger öffentlicher Belange, die

            Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zur 1. Änderung der

            Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Pampow unter Angabe der

            Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

4.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der 1. Änderung der

            Satzung des Bebauungsplanes  Nr. 4 zur Anzeige mit einer Stellungnahme

            beizufügen .

 

5.         Die Abwägung zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4

            vorgebrachter Anregungen wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt,

            beschlossen (Abwägungsbeschluss) und in den Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6.         Aufgrund  § 10 des Baugesetzbuches i. d.  Fassung vom  27. August 1997

            (BGBl.M-V GS M-V GL. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeinde Pampow die

            1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes  Nr. 4, bestehend  aus der

            Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) , als Satzung .

 

7.         Die Begründung wird gebilligt.

 

8.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung

            des Bebauungsplanes Nr. 4 anzuzeigen . Die Erteilung der Genehmigung ist dann

            ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung der

            Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung während der Dienststunden

            eingesehen und den Inhalt Auskunft verlangt werden kann .

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                    Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0