Sitzung: 01.11.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja H. Schulz ausgeschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Bebauungsplan Nr. 4 /1. Änderung der
Gemeinde Pampow wird vorbereitet, um die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein
Mischgebiet zu vollziehen . Im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens
mußte die öffentliche Auslegung zweimal durchgeführt werden . Den Bürgern ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zweimal Gelegnheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Die
Träger öffentlicher Belange wurden sowohl mit dem 1. Entwurf als auch mit dem
2.
Entwurf des Bebauungsplanes beteiligt
bzw. über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Aufgrund
von Anregungen des Landkreises Ludwigslust wurde der ansässige Gewerbebetrieb
als
Betroffener beteiligt. Somit kann die Gemeinde Pampow davon ausgehen, dass das
Beteiligungsverfahren nach § 3 und nach § 4 BauGB in ausreichendem Umfang
durchgeführt worden ist .
Nach
Eingang von Anregungen wird die Abwägung vollzogen und der Satzungsbeschluss
über die
1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes
Nr. 4 gefasst.
Beschlußvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger
öffentlicher Belange zum Erneuten Entwurf der 1.
Änderung der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 4 wurden von der
Gemeindevertretung behandelt. Die
Anregungen wurden gemäss Anlage -
tabellarische Zusammenstellung geäußerte
Anregungen / auf Sitzung beraten -
geprüft.
Es ergeben sich :
* zu berücksichtigende Anregungen
* teilweise zu
berücksichtigende Anregungen und
* nicht berücksichtigte Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise
in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden -
soweit sie von Bedeutung für die 1. Änderung
der Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 4 sind - in der Begründung berücksichtigt .
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt , Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen erhoben haben, von dem
Ergebnis der Abwägung zur 1. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4
der Gemeinde Pampow unter Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen .
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen
sind bei der Vorlage der 1. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 zur Anzeige mit einer Stellungnahme
beizufügen .
5. Die Abwägung zur 1. Änderung der
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4
vorgebrachter Anregungen wird von
der Gemeindevertretung wie oben dargestellt,
beschlossen (Abwägungsbeschluss) und
in den Plan und Begründung eingearbeitet.
6. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches i. d. Fassung vom
27. August 1997
(BGBl.M-V GS M-V GL. Nr. 2130-3)
beschließt die Gemeinde Pampow die
1. Änderung der Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 4, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) , als Satzung .
7. Die Begründung wird gebilligt.
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, die 1. Änderung der Satzung
des Bebauungsplanes Nr. 4 anzuzeigen
. Die Erteilung der Genehmigung ist dann
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4
mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Hartwig
Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0