Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 "Am
Immenhorst" durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die
Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit dem Entwurf informiert.
Sie
wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.
Den
Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im
Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Veräußerung von
Anregungen gegeben .
Das
Abwägungsergebnis wird in Anlage 1 dargestellt, es wird als Beschluß empfohlen
.
Um die
weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß
erforderlich.
Der B -
Plan Nr. 10 /1. Änderung der Gemeinde Pampow wird den Gemeindevertretern zur
Beschlußfassung
vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger
öffentlicher Belange und Bürger zum Bebauungsplan
Nr. 10 in der Fassung der 1.
Änderung wurden von der Gemeindevertretung
behandelt. Die Anregungen wurden
gemäß Anlage tabellarische Zusammenstellung
geäußerte Anregung/auf Sitzung
beraten - geprüft.
Es ergeben sich :
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende
Anregungen
- nicht berücksichtigte Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise
in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener Anregungen werden -
soweit sie von Bedeutung für den B - Plan
Nr. 10 sind in der Begründung berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger öffentlicher Belange
sowie Bürger die Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum
B - Plan Nr. 10 in der Fassung der
1. Änderung der Gemeinde Pampow unter der
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen
sind bei der Vorlage des B - Planes Nr. 10
in der Fassung der 1. Änderung zur Anzeige mit einer
Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 10 /1. Änderung vorgebrachten Anregungen
wird in der Gemeindevertretung wie
oben dargestellt , beschlossen
(Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.
6. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27.August 1997
(BGBl.I S. 2114 ) sowie nach § 86
Landesbauordnung M - V (LBauO M-V Gl.Nr.
2130-3) beschließt die gemeinde
Pampow den Bebauungsplan Nr.10 in der
Fassung der 1. Änderung,
besthend aus der Planzeichnung (Teil
A) und dem
Text (Teil B ) als Satzung.
7. Die Begründung wird gebilligt.
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 10 in
Fassung der 1. Änderung ortsüblich
bekannt zu machen und in Kraft zu setzen .
Dabei ist auch anzugeben, wo der
Bebauungsplan Nr. 10 / 1. Änderung mit
Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0