Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10   "Am Immenhorst" durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Pampow mit dem Entwurf informiert.

Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet.

Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Veräußerung von Anregungen gegeben .

Das Abwägungsergebnis wird in Anlage 1 dargestellt, es wird als Beschluß empfohlen .

Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß erforderlich.

Der B - Plan Nr. 10 /1. Änderung der Gemeinde Pampow wird den Gemeindevertretern zur

Beschlußfassung vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Bebauungsplan

            Nr. 10 in der Fassung der 1. Änderung  wurden von der Gemeindevertretung

            behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage tabellarische Zusammenstellung

            geäußerte Anregung/auf Sitzung beraten - geprüft.

            Es ergeben sich :

            - zu berücksichtigende Anregungen

            - teilweise zu berücksichtigende Anregungen

            - nicht berücksichtigte Anregungen

 

2.         Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange

            eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B - Plan

            Nr. 10  sind in der Begründung berücksichtigt.

 

3.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange

            sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum

            B - Plan Nr. 10 in der Fassung der 1. Änderung der Gemeinde Pampow unter der

            Angabe der Gründe  in Kenntnis zu setzen .

 

4.         Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B - Planes Nr. 10

            in der Fassung der  1. Änderung zur Anzeige mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

5.         Die Abwägung zum Bebauungsplan  Nr. 10 /1. Änderung vorgebrachten Anregungen

            wird in der Gemeindevertretung wie oben dargestellt , beschlossen

            (Abwägungsbeschluß)  und in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6.         Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches  in der Fassung vom 27.August 1997

            (BGBl.I S. 2114 ) sowie nach § 86 Landesbauordnung M - V (LBauO M-V Gl.Nr.

            2130-3) beschließt die gemeinde Pampow den Bebauungsplan Nr.10  in der

            Fassung der 1. Änderung, besthend  aus der Planzeichnung (Teil A)  und dem

            Text (Teil B ) als Satzung.

 

7.         Die Begründung wird gebilligt.

 

8.         Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 10 in

            Fassung der 1. Änderung ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft zu setzen .

            Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 10 / 1. Änderung mit

            Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft

            verlangt werden kann.    

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10                    

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0