Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat seit Beginn der 90ziger
Jahre geplant den Wohnungsbau auch in Richtung Stralendorf zu erweitern.
nachdem
im Flächennutzungsplan vorerst nur eine teilfläche genehmigt wurde, liegt
nunmehr mit der Genehmigung der 2. Änderung des F- Planes die Bestätigung vor
für den 2. Bauabschnitt des o.g. B - Planes. Folgerichtig wird der
Gemeindevertretung empfohlen den Aufstellungsbeschluß zu fassen .
Beschlußvorschlag:
1. Für das Gebiet, westlich angrenzend an
das Wohngebiet " Am Immenhorst" - Bereich
StralendorferStraße, soll ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Plangeltungsbereich umfaßt die
Fläche von ca. 3,42 ha (siehe Anlage )
Es werden folgende Planziele angestrebt:
* Das gebiet ist als allgemeines
Wohngebiet auszuweisen .
* Bei der Planung ist das Wohngebiet
in die vorhandene Bebauung einzuordnen.
* Das Wohnbaugebiet soll zugelassen
werden für Einfamilien - und Doppelhäuser.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes
soll die Ing.Ges. Masuch und Olbrisch mbH
in Pampow beauftragt werden.
3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BGB soll in geeigneter Weise
durchgeführt werden.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0