* Der
Kämmerer Herr Borgwardt erläutert den Inhalt.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig
den Tagesordnungspunkt
zu vertagen.
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Haupt- und Finanzausschuß der Gemeinde Klein Rogahn hat über den Entwurf des
Haushaltsplanes 2002 beraten und empfiehlt
der
Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
zu
beschließen. Die Haushaltssatzung ist genehmigungsfrei. Die Pläne
und
Erläuterungen sind in der Anlage enthalten.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die Haushaltssatzung 2002
mit ihren
Anlagen.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon
stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige
Stimmen: