Sitzung: 30.10.2001 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja - Stimmen
Vorlage: 2001/ROG/048
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am
30.06.1995 wurde der V und E - Plan Nr. 3 der Gemeinde Klein Rogahn in Kraft
gesetzt. Im Textteil B Nr. 2 der Satzung heißt es:
"Die
Umfassungswände sind in roten Sicht- oder Klinkermauerwerk,
die Dächer
in roten oder rotbraunen Tonziegeln zu erstellen."
Es liegt
ein Antrag der Familie Janet Rokohl und Dirk Pätzold vom 26.09.2001 vor
Betondachsteine in der Farbe anthrazit zuzulassen (siehe Anlage).
Offensichtlich
haben sich bereits einige Anwohner an die Festsetzung
der Satzung nicht gehalten und es sicher
unbillig wäre, die Dächer umändern zu lassen. Im Sinne der Gleichbehandlung
wäre dann dem
Antrag
auf Änderung zuzustimmen.
Beschlußvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt als
Satzung die Änderung der baugestalterischen
Festsetzungen im Textteil B des V
und E - Planes Nr. 3 entsprechend §
86 LBO MV
wie folgt: " Die
Umfassungswände sind in rotem Sicht- und Klinkermauerwerk,
die Dächer in roten, rotbraunen und
anthrazitfarbenen Beton oder
Tonziegeln zu erstellen."
2. Die Änderung ist entsprechend § 10 Abs.
3 BauGB öffentlich
bekannt zu machen.
3. Das Landratsamt Ludwigslust, FD
Bauleitplanung und FD Recht-
und Kommunalaufsicht, sind über die
Bekanntmachung
in Kenntnis zu setzen.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon
stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0
* Antrag
an Bauamt, die Satzungen zu überprüfen, um die
baugestalterischen Festsetzungen im B - Plan,
bei allen Baugebieten
gleichzustellen