Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja - Stimmen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 30.06.1995 wurde der V und E - Plan Nr. 3 der Gemeinde Klein Rogahn in Kraft gesetzt. Im Textteil B Nr. 2 der Satzung heißt es:

"Die Umfassungswände sind in roten Sicht- oder Klinkermauerwerk,

die Dächer in roten oder rotbraunen Tonziegeln zu erstellen."

Es liegt ein Antrag der Familie Janet Rokohl und Dirk Pätzold vom 26.09.2001 vor Betondachsteine in der Farbe anthrazit zuzulassen (siehe Anlage).

Offensichtlich haben sich bereits einige Anwohner an die Festsetzung

 der Satzung nicht gehalten und es sicher unbillig wäre, die Dächer umändern zu lassen. Im Sinne der Gleichbehandlung wäre dann dem

Antrag auf Änderung zuzustimmen.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung beschließt als Satzung die Änderung der baugestalterischen Festsetzungen im Textteil B des V

            und E - Planes Nr. 3 entsprechend § 86 LBO MV

            wie folgt: " Die Umfassungswände sind in rotem Sicht- und            Klinkermauerwerk, die Dächer in roten, rotbraunen und

            anthrazitfarbenen Beton oder Tonziegeln zu erstellen."

 

2.         Die Änderung ist entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich

            bekannt zu machen.

 

3.         Das Landratsamt Ludwigslust, FD Bauleitplanung und FD Recht-

            und Kommunalaufsicht, sind über die Bekanntmachung

            in Kenntnis zu setzen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0

 

 

* Antrag an Bauamt, die Satzungen zu überprüfen, um die

  baugestalterischen Festsetzungen im B - Plan, bei allen Baugebieten

  gleichzustellen