Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
jährliche Haushalt der Gemeinde Pampow ist stetigen Änderungen und nicht
vorhersehbaren Widrigkeiten unterworfen. Aufgrund des § 50 KV M-V ist es
aufgrund der Ausgabenentwicklung im Vermögenshaushalt zwingend notwendig einen
Nachtragshaushalt zu beschließen. Das nähere ist den dazugehörigen Anlagen zu
entnehmen.
Die 1.
Nachtragssatzung ist aufgrund der Kreditaufnahme von 1.200.000,00 DM für das
Feuerwehrhaus und der Verpflichtungsermächtigung für den Kindergartenneubau von
1.043.100,00 DM genehmigungsbedürftigt durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2001 mit ihren
Anlagen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes
Stralendorf über die günstigste Kreditaufnahme bzw. den günstigsten
Umschuldungskredit zu entscheiden.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0