Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Auslaufen des bisherigen Konzessionsvertrages mit der WEMAG AG als Stromversorger war es notwendig, einen neuen Wegenutzungsvertrag im Bundesanzeiger auszuschreiben.

Auf Grund der öffentlichen Ausschreibung gab es innerhalb der Frist von 3 Monaten nur einen Interessenten , die WEMAG AG. Der angebotene Wegenutzungsvertrag entspricht dem vom Städte – und Gemeindetag Mecklenburg – Vorpommerns und der WEMAG AG ausgehandelten Mustervertrag.

Er enthält die vielfältigen Änderungen die seit 1992 von der Bundesregierung im Energiewirtschaftsrecht beschlossen worden sind. Das Vertragsangebot ist in der Anlage enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrag mit der WEMAG AG zu.

 

Finanzielle Auswirkungen

Jährliche vom Verbrauch abhängige Konzessionszahlungen

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten Unterlagen, die den Beschluss weitergehend begründenden, können in der Amtsverwaltung einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0