Beschluss: zurückgestellt

Die Angelegenheit wurde in vorherigen Legislaturperiode bereits beraten

und eine Empfehlung abgegeben worden. Es sei nicht erkennbar wieviele

Werbeträger und die genauen Einnahmen für die Gemeinde. Antrag auf

Vertagung der Angelegenheit.

 

Abstimmung:     11 - Ja - Stimmen

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden bietet die Laternenmasten in der Schweriner Straße und in der Straße Großer Hansberg zur Bewerbung an.

Die WUS Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin zahlt der Gemeinde jährlich 80,- DM/Jahr und Werbeträger.

Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres,

Vertragsdauer 6 Jahre. Der Hauptausschuß hat dem Vertrag bereits zugestimmt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt, die Vermietung der Laternenmasten

in der Schweriner Straße und in der Straße Großer Hansberg zu Werbezwecken an die WUS

Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag

zu schließen (2. Unterschrift durch Stellvertreter notwendig).

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen: