Sitzung: 29.10.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: zurückgestellt
Die
Angelegenheit wurde in vorherigen Legislaturperiode bereits beraten
und eine
Empfehlung abgegeben worden. Es sei nicht erkennbar wieviele
Werbeträger
und die genauen Einnahmen für die Gemeinde. Antrag auf
Vertagung
der Angelegenheit.
Abstimmung: 11 - Ja - Stimmen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Wittenförden bietet die Laternenmasten in der Schweriner Straße und in
der Straße Großer Hansberg zur Bewerbung an.
Die WUS
Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin zahlt der Gemeinde jährlich 80,-
DM/Jahr und Werbeträger.
Die
Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres,
Vertragsdauer
6 Jahre. Der Hauptausschuß hat dem Vertrag bereits zugestimmt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt, die Vermietung der Laternenmasten
in der
Schweriner Straße und in der Straße Großer Hansberg zu Werbezwecken an die WUS
Werbeverwaltungsgesellschaft
mbH Schwerin. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag
zu
schließen (2. Unterschrift durch Stellvertreter notwendig).
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon
stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige
Stimmen: