Sitzung: 29.10.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Auf der
Haushaltsstelle 1.464 5000 / Unterhaltung Gebäude und Grundstücke ist der
Ansatz
für das
Haushaltsjahr 2001 für den Bereich Kita mit 8.000,00 DM geplant worden.
Im Laufe
des Haushaltsjahres zeigte sich, daß dieser Haushaltsansatz für dringend
anstehende
Malerarbeiten nicht ausreichen würde. Die dringende Notwendigkeit für die
malermäßige
Instandsetzung eines Gruppenraumes, eines Speiseraumes, der Küche, sowie
der
WC-Anlage ergab sich daraus, das lt. Hygienevorschrift die gültigen Zeiten
bereits weit
überschritten
waren und es bereits zur Bildung von großen Schwarzstellen in Küche und WC
gekommen
war. Hier bestand dringender Handlungsbedarf, um gesundheitliche Schädigungen
von
Kindern fernzuhalten. Die Kosten der malermäßigen Instandsetzung betrugen nach
erfolgter
Ausschreibung
beim günstigsten Anbieter, 12.800,00 DM.
Die
Entscheidung über den Auftrag erfolgte durch den Bürgermeister über das Amt in
seiner
Eilentscheidungsbefugnis.
Unter Berücksichtigung des Haushaltsansatzes von 8.000,00 DM
wird die
voraussichtliche Überschreitung dieser Haushaltsstelle bei 10.000,00 DM liegen.
Die
Voraussetzung für eine überplanmäßige Ausgabe nach § 52 KV MV werden als
gegeben
angenommen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt in die Haushaltsstelle 1.464.5000
eine
überplanmäßige Ausgabe von 10.000,00 DM. Die Deckung erfolgt vorläufig aus
Mitteln
der Allgemeinen Rücklage.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0