Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Auf der Haushaltsstelle 1.464 5000 / Unterhaltung Gebäude und Grundstücke ist der Ansatz

für das Haushaltsjahr 2001 für den Bereich Kita mit 8.000,00 DM geplant worden.

Im Laufe des Haushaltsjahres zeigte sich, daß dieser Haushaltsansatz für dringend

anstehende Malerarbeiten nicht ausreichen würde. Die dringende Notwendigkeit für die

malermäßige Instandsetzung eines Gruppenraumes, eines Speiseraumes, der Küche, sowie

der WC-Anlage ergab sich daraus, das lt. Hygienevorschrift die gültigen Zeiten bereits weit

überschritten waren und es bereits zur Bildung von großen Schwarzstellen in Küche und WC

gekommen war. Hier bestand dringender Handlungsbedarf, um gesundheitliche Schädigungen

von Kindern fernzuhalten. Die Kosten der malermäßigen Instandsetzung betrugen nach erfolgter

Ausschreibung beim günstigsten Anbieter, 12.800,00 DM.

Die Entscheidung über den Auftrag erfolgte durch den Bürgermeister über das Amt in seiner

Eilentscheidungsbefugnis. Unter Berücksichtigung des Haushaltsansatzes von 8.000,00 DM

wird die voraussichtliche Überschreitung dieser Haushaltsstelle bei 10.000,00 DM liegen.

Die Voraussetzung für eine überplanmäßige Ausgabe nach § 52 KV MV werden als

gegeben angenommen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt in die Haushaltsstelle 1.464.5000

eine überplanmäßige Ausgabe von 10.000,00 DM. Die Deckung erfolgt vorläufig aus

Mitteln der Allgemeinen Rücklage.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0