Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Gersuny bemängelt einige Punkte im Vertrag und beantragt

die Vertagung dieses Beschlusses.

 

Abstimmung:     2 - Ja - Stimmen

                        8 - Nein - Stimmen

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Erschließungsgemeinschaft "De Waur" GbR vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Harry Heinrich, wohnhaft 19073 Wittenförden,

Mehlbeerweg 13a und seinenStellvertreter Herrn Reinhard Klawe,

wohnhaft 19073 Wittenförden, Hofweg 4 will im o.g. Gebiet Wohnhäuser errichten. Um die Gemeinde von den Kosten freizuhalten,

ist der Abschluß eines Erschließungsvertrages notwendig. Der der Anlage beigefügte Vertrag, wurde auf der Grundlage eines allgemeinen

Mustervertrages erarbeitet und mit Schreiben

des Landratsamtes Ludwigslust, Fachdienst Recht- und Kommunalaufsicht,

vom 17. Juli 2001 anerkannt. Ein Großteil der Anlagen liegen noch nicht vor, vor Beginn der Arbeiten sind sie der Gemeindevertretung

vorzulegen und von dieser zu bestätigen.

 

Beschlußvorschlag:

Der der Anlage beigefügte Erschließungsvertrag wird von der Gemeindevertretung bestätigt, der Bürgermeister und seine Stellvertreter

werden zur Unterschrift ermächtigt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Herr Harry Heinrich ist wegen Befangenheit ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   2

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0

 

Mit der Maßgabe den § 6 des Erschließungsvertrages wie folgt zu erweitern. § 6 Abs. 3 Der Erschließungsträger schließt eine

Haftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio DM ab.