Sitzung: 29.10.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr
Gersuny bemängelt einige Punkte im Vertrag und beantragt
die
Vertagung dieses Beschlusses.
Abstimmung: 2 - Ja - Stimmen
8 - Nein - Stimmen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Erschließungsgemeinschaft "De Waur" GbR vertreten durch den
Vorsitzenden Herrn Harry Heinrich, wohnhaft 19073 Wittenförden,
Mehlbeerweg
13a und seinenStellvertreter Herrn Reinhard Klawe,
wohnhaft
19073 Wittenförden, Hofweg 4 will im o.g. Gebiet Wohnhäuser errichten. Um die
Gemeinde von den Kosten freizuhalten,
ist der
Abschluß eines Erschließungsvertrages notwendig. Der der Anlage beigefügte
Vertrag, wurde auf der Grundlage eines allgemeinen
Mustervertrages
erarbeitet und mit Schreiben
des
Landratsamtes Ludwigslust, Fachdienst Recht- und Kommunalaufsicht,
vom 17.
Juli 2001 anerkannt. Ein Großteil der Anlagen liegen noch nicht vor, vor Beginn
der Arbeiten sind sie der Gemeindevertretung
vorzulegen
und von dieser zu bestätigen.
Beschlußvorschlag:
Der der
Anlage beigefügte Erschließungsvertrag wird von der Gemeindevertretung
bestätigt, der Bürgermeister und seine Stellvertreter
werden
zur Unterschrift ermächtigt.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Harry Heinrich ist wegen Befangenheit ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0
Mit der
Maßgabe den § 6 des Erschließungsvertrages wie folgt zu erweitern. § 6 Abs. 3
Der Erschließungsträger schließt eine
Haftpflichtversicherung
in Höhe von 3 Mio DM ab.