Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 11.06.2001 wurde die Satzung im Entwurf und die Auslegung beschlossen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.07.2001 - 16.08.2001.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.07.2001

zur Stellungnahme aufgefordert. Die Bürger wurden in einer gesonderten

Beratung und durch die öffentliche Auslegung über die

Planungsabsichten der Gemeinde informiert. Der B-Plan Nr. 9 "De Waur"

wird den Gemeindevertretern zur Abwägung und zum Satzungsbeschluß empfohlen.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des

B-Planes Nr. 9 wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden

gemäß Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregungen / auf der

Sitzung beraten - geprüft. Es ergeben sich:

 

* zu berücksichtigende Anregungen

* teilweise zu berücksichtigende Anregungen und

* nicht berücksichtigende Anregungen

 

2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange

eingegangener Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B-Plan Nr. 9

sind - in der Begründung berücksichtigt.

 

3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie

Bürger, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B-Plan Nr. 9

der Gemeinde Wittenförden unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B-Planes Nr. 9 zur

Genehmigung mit der Stellungnahme beizufügen.

 

5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 9 vorgebrachter Anregungen wird von der

Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß) und

in Plan und Begründung eingearbeitet.

 

6. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997

(BGBl I S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

(LBauO M-V GS Meckl.-Vorp. GL. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeindevertretung

den Bebauungsplan Nr. 9 für das Wohngebiet "De Waur", bestehend aus der

Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

7. Die Begründung wird gebilligt.

 

8. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu

beantragen. Voraussetzung für die Bekanntmachung ist die Vorlage des

Erschließungsvertrages zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zur Übernahme

der Erschließungsaufwendungen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich

bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während

der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Herr Harry Heinrich ist wegen Befangenheit ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0