Sitzung: 29.10.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am
11.06.2001 wurde die Satzung im Entwurf und die Auslegung beschlossen. Die
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.07.2001 - 16.08.2001.
Die
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.07.2001
zur
Stellungnahme aufgefordert. Die Bürger wurden in einer gesonderten
Beratung
und durch die öffentliche Auslegung über die
Planungsabsichten
der Gemeinde informiert. Der B-Plan Nr. 9 "De Waur"
wird den
Gemeindevertretern zur Abwägung und zum Satzungsbeschluß empfohlen.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Entwurf des
B-Planes
Nr. 9 wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden
gemäß
Anlage - tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregungen / auf der
Sitzung
beraten - geprüft. Es ergeben sich:
* zu
berücksichtigende Anregungen
*
teilweise zu berücksichtigende Anregungen und
* nicht
berücksichtigende Anregungen
2. Die
nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange
eingegangener
Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den B-Plan Nr. 9
sind - in
der Begründung berücksichtigt.
3. Das
Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie
Bürger,
die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B-Plan Nr. 9
der
Gemeinde Wittenförden unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die
nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B-Planes Nr. 9 zur
Genehmigung
mit der Stellungnahme beizufügen.
5. Die
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 9 vorgebrachter Anregungen wird von der
Gemeindevertretung
wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluß) und
in Plan
und Begründung eingearbeitet.
6.
Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997
(BGBl I
S. 2141) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
(LBauO
M-V GS Meckl.-Vorp. GL. Nr. 2130-3) beschließt die Gemeindevertretung
den
Bebauungsplan Nr. 9 für das Wohngebiet "De Waur", bestehend aus der
Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
7. Die
Begründung wird gebilligt.
8. Der
Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu
beantragen.
Voraussetzung für die Bekanntmachung ist die Vorlage des
Erschließungsvertrages
zwischen Gemeinde und Vorhabenträger zur Übernahme
der
Erschließungsaufwendungen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann
ortsüblich
bekannt
zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während
der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Harry Heinrich ist wegen Befangenheit ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0