Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden hat bereits beschlossen, ein Wappen zu führen. Die Prüfung der Antragsunterlagen hat ergeben, daß noch eine geringfügige redaktionelle Änderung am Text der Wappenbeschreibung

erforderlich ist. Das Landeshauptarchiv Schwerin hat eine Korrektur bei der

Wappenbegründung vorgenommen. Ich empfehle der Gemeindevertretung

die Annahme des Beschlusses.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Änderung am Text der

Wappenbeschreibung (siehe Anlage). Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der historischen Wappenbegründung nach Maßgabe

der Angaben des Landeshauptarchivs (siehe Anlage).

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Annahme folgender Flagge für die Gemeinde Wittenförden:

 

Die Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und Rot gestreift. Die äußeren roten Streifen nehmen

jeweils ein Viertel, der gelbe Mittelstreifen nimmt die Hälfte der Länge

des Flaggentuchs ein. In der Mitte des Flaggentuchs liegt,

zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Gemeinde. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 und 3.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0