Sitzung: 29.10.2001 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Wittenförden hat bereits beschlossen, ein Wappen zu führen. Die
Prüfung der Antragsunterlagen hat ergeben, daß noch eine geringfügige
redaktionelle Änderung am Text der Wappenbeschreibung
erforderlich
ist. Das Landeshauptarchiv Schwerin hat eine Korrektur bei der
Wappenbegründung
vorgenommen. Ich empfehle der Gemeindevertretung
die
Annahme des Beschlusses.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Änderung am Text der
Wappenbeschreibung
(siehe Anlage). Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der historischen
Wappenbegründung nach Maßgabe
der
Angaben des Landeshauptarchivs (siehe Anlage).
Die
Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Annahme folgender Flagge für die
Gemeinde Wittenförden:
Die
Flagge der Gemeinde ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot, Gelb und
Rot gestreift. Die äußeren roten Streifen nehmen
jeweils
ein Viertel, der gelbe Mittelstreifen nimmt die Hälfte der Länge
des
Flaggentuchs ein. In der Mitte des Flaggentuchs liegt,
zwei
Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnehmend, das Wappen der Gemeinde. Die
Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 und 3.
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen:
0