Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow bietet die Laternenmasten in der Schweriner Straße  zur Werbung an .

Die WUS Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin  Schwerin zahlt der Gemeinde jährlich 80,00 DM/Jahr  und Werbeträger.

Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres, Vertragsdauer  6 Jahre.

Der Hauptaussschuß hat dem Vertrag bereits zugestimmt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt, die Vermietung der Laternenmasten in der Schweriner Straße zu Werbezwecken an die WUS Werbeveranstaltungsgesellschaft mbH Schwerin.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu schließen.

(2 Unterschriften durch Stellvertreter notwendig )

 

 

            * Beschlußvorlage ist nicht zu gebrauchen . *

              > Werbeveranstaltungsgesellschaft soll sich vorstellen <

                 Ligitimation der Firma , Eintragung im Handelregister ,

                 Name des Geschäftsführers

              > weitere Werbemietvertragsangebote sind einzuholen <

 

              > Der Hauptausschuss hat diesem Vertrag auch noch nicht

                 zugestimmt.

 

              > Dem Beschluß liegen zwei Verträge bei, im Beschluß wird

                 aber nur auf einen Vertrag eingegangen .

 

            Die Gemeindevertretung stellt  diesen Beschluß zurück .