Sitzung: 29.10.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: zurückgestellt
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Warsow bietet die Laternenmasten in der Schweriner Straße zur Werbung an .
Die WUS
Werbeverwaltungsgesellschaft mbH Schwerin
Schwerin zahlt der Gemeinde jährlich 80,00 DM/Jahr und Werbeträger.
Die
Zahlungen erfolgen jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres, Vertragsdauer 6 Jahre.
Der
Hauptaussschuß hat dem Vertrag bereits zugestimmt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt, die Vermietung der Laternenmasten in der
Schweriner Straße zu Werbezwecken an die WUS Werbeveranstaltungsgesellschaft
mbH Schwerin.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu schließen.
(2
Unterschriften durch Stellvertreter notwendig )
* Beschlußvorlage ist nicht zu
gebrauchen . *
> Werbeveranstaltungsgesellschaft soll sich vorstellen <
Ligitimation der Firma , Eintragung im Handelregister ,
Name des Geschäftsführers
> weitere Werbemietvertragsangebote sind einzuholen <
> Der Hauptausschuss hat diesem Vertrag auch noch nicht
zugestimmt.
> Dem Beschluß liegen zwei Verträge bei, im Beschluß wird
aber nur auf einen Vertrag eingegangen .
Die Gemeindevertretung stellt diesen Beschluß zurück .