Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf ist gesetzliches
Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/Obere Sude. Alljährlich
zahlt die Gemeinde die Verbandsbeiträge, die lt. bestehender Satzung auf die
Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Für die Betreibung des Schöpfwerkes
Siebendörfermoor Görries zahlt die Gemeinde einen gesonderten Beitrag, der bis
zum Jahr 2009 allein durch die Gemeinde getragen wurde. Im nächsten Jahr soll
dieses Schöpfwerk saniert werden, wodurch der Gemeinde zusätzliche
Instandhaltungskosten durch den Wasser- und Bodenverband entstehen.
Aufgrund des Informationsschreibens, welches
diesem Beschluss als Anlage beigefügt ist, zum Schöpfwerk Siebendörfermoor
Görries und die dazugehörige Haushaltsplanung des Wasser- und Bodenverbandes
„Schweriner See/Obere Sude“ wurde von Seiten des Amtes und nach Rücksprache mit
dem Bürgermeister Herrn Richter ein Satzungsmuster vorbereitet.
Das Satzungsmuster wurde vorab auch mit der
Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die
beiligende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes
„Schweriner See/Obere Sude“ für den Betrieb des Schöpfwerkes „Siebendörfermoor
Görries“.
Finanzielle Auswirkungen
lt. Satzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, dem Beschluss
begründenden Unterlagen, sind nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: