Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/Obere Sude. Alljährlich zahlt die Gemeinde die Verbandsbeiträge, die lt. bestehender Satzung auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Für die Betreibung des Schöpfwerkes Siebendörfermoor Görries zahlt die Gemeinde einen gesonderten Beitrag, der bis zum Jahr 2009 allein durch die Gemeinde getragen wurde. Im nächsten Jahr soll dieses Schöpfwerk saniert werden, wodurch der Gemeinde zusätzliche Instandhaltungskosten durch den Wasser- und Bodenverband entstehen.

 

Aufgrund des Informationsschreibens, welches diesem Beschluss als Anlage beigefügt ist, zum Schöpfwerk Siebendörfermoor Görries und die dazugehörige Haushaltsplanung des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ wurde von Seiten des Amtes und nach Rücksprache mit dem Bürgermeister Herrn Richter ein Satzungsmuster vorbereitet.

Das Satzungsmuster wurde vorab auch mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die beiligende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ für den Betrieb des Schöpfwerkes „Siebendörfermoor Görries“.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

lt. Satzung

Bemerkungen

 

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, dem Beschluss begründenden Unterlagen, sind nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen: