Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Zur Begründung der Veräußerung der Sparte Gasversorgung wird Bezug genommen auf das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG vom 08.10.2001

 

Aus der derzeitigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich die Bestandsgefährdung des Zwechverbandes Radegast. Im wesentlichen wird die Finanzstruktur, insbesondere der Gassparte, für die negative Entwicklung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Zweckverbandes Radegast angesehen. Ohne Konsolidierungsmaßnahmen droht die

Illiquidität des Verbandes.

Zu den Konsolidierungsmaßnahmen gehören im wesentlichen :

           

            * Zufluß von Liqudität aus dem Verkauf

            * deutliche Rückführung der Fremdfinanzierung,

            * Entlastung der Ertragslage durch Einsparung von Kosten,

            * Anpassung der Gebühren und Erhebung von Beiträgen sowie

              ratierlicher  Abbau der Verlustvorträge durch jährliche Umlagen

 

 

Fortführung der Gassparte durch den Zweckverband

Für den Fall der Foertführung der Gassparte durch den Zweckverband zeigt das Gutachten, daß auch bei Zufluß von jährlichen liquiden Mitteln von den Gemeinden im Gesamtumfang von 2000 TDM  (davon entfallen auf Gas  1.4000 TDM ) die wirtschaftliche Stabilisierung des Zweckverbandes Radegast langfristig nicht sichergestellt werden kann.

Diese liquiden Mittel von  1.400 TDM   für die Sparte Gas müssen durch Verbandsumlagen nach § 17 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 8 Abs 6  der Eigenbetriebsverordnung M - V zur Deckung des Finanzbedarfes von allen gasversorgten Gemeinden erhoben werden .

Trotz der im Gutachten in Ansatz gebrachten Gesamtumlage von 1400 TDM werden für die Planjahre 2002  bis 2010 für die Gassparte negative Spartenergebnisse zwischen 376 TDM un 960 TDM erwartet, die wiederum durch Umlagen gedeckt werden müssen.

Eine tatsächliche Verbesserung würde sich nur ergeben, wenn Umlagen in Höhe der bisher erwirtschafteten Verlust zuzüglich eines Differenzbetrages bis zur Herstellung der angemessenen Eigenkapitalausstattung erhoben werden .

Eine angemessene Eigenkapitalausstattung würde gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung M -V zwischen  30 und 40 %  der bereinigten Bilanzsumme liegen.

Dies entspräche allein für die Gasversorgung  18.909 TDM bzw. 25.212 TDM (derzeit verfügt die Gassparte über 0 TDM Eigenkapital).

 

Hieraus wird ersichtlich, daß mit einem wirtschaftlichen Betrieb der Gassparte nicht zu rechnen ist und sich die Entwicklung der Jahresverluste trotz der Erhebung von jährlichen Umlagen von 1.400 TDM weiter deutlich verschlechtert.

 

Fließen diese geplanten liquiden Mittel aus Umlagen nicht zu, so wäre der Zweckverband Radegast kurzfristig zahlungsunfähig.

 

Veräußerung der Gassparte

 

Bei Veräußerung der Gassparte ergäbe sich ein Veräußerungsverlust

 

Kaufpreis                                                           50.000  TDM

zzgl. Auflösung der Baukostenzuschüsse              8.277  TDM

abzüglich Restbuchwert                                      60.781  TDM

von                                                                     2.504  TDM

 

zuzüglich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetreges bis zum 31.12.2001 in Höhe von  7.507 TDM ergibt sich ein Fehlbetrag von insgesamt  10.011 TDM , der grundsätzlich durch Verbandsumlage  auszugleichen ist .

 

Die Liquiditätslage  des Zweckverbandes Radegast würde sich bei der Veräußerung unmittelbar durch den Kaufpreiszufluß um 50.000 TDM von einem Defizit von 3.393 TDM auf 46.607 TDM verbessern.Mit diesen Mitteln erfolgen die Rückführung der Fremdmittel sowie die Deckung bislang vorgesehenerFremdmittel für zukünftig notwendige Investitionen.

Daraus wird sich eine deutliche Entlastung der Ertragslage ergeben .

 

Trotz der Veräußerung der Sparte Gasversorgung wird zunächst keine vollumfängliche Beseitigung sämtlicher Kosten bzw. Aufwendungen, die vormals die Gassparte  betrafen, möglich sein . Im wesentlichen betrifft  dies Personalaufwendungen, Ausschreibungen für den Anteil des Verwaltungsgebäudes, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Zinsaufwendungen aus verbleibenden Darlehen .

 

Diese Aufwendungen werden bis zur vollständigen Anpassung teilweise die Sparten Wasserversorgung und Schutzwasserbeseitigung belasten und können , soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Schutzwasserbeseitigung zwingend erforderlich sind, auf die Aufgabenschuldner umgelegt werden .

 

Deshalb muß in die Kulkulation der Gebühren für Trinkwasser und Schmutzwasser der abgabefähige Teil des Anteiles der Kosten, die ehemals durch die Gassparte  getragen wurden, berücksichtigt werden. Die Gebührenkalkulation wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2001 abgeschlossen sein .

 

Das erfordert langfristig einen Personelabbau um 10 Stellen .

 

 

Zur Sicherung der Liquidität und zur wirtschaftlichen Sanierung des Zweckverbandes  durch die Wiederherstellung der Eigenkapitalausstattung wird neben dem Verkaufserlös ohne weitere Finanzierungsmittel Dritte ein jährlicher Finanzmittelzufluß von 2.000 TDM erforderlich sein .

 

In Rahmen der Konsolidierung sind für die Jahre 2002 und 2003 bis zum Durchgriff der Konsolidierung noch negative ERgebnisse in Höhe von  2.041 TDM und  125 TDM zu erwarten .

Ab dem Jahr 2004  wird mit 121 TDM bereits ein positives Ergebnis erwartet.

Für die Jahre 2005 bis 2010 prognostiziert das Gutachten weitere positive Jahresergebnisse.

 

Für die ausschließlich gasversorgten Gemeinden, die nach der Veräußerung der Gassparte aus dem Verband ausscheiden, entsteht eine Umlageforderung gemäß § 17 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung  § 8 Eigenbetriebsversorgung M - V anteilig bezogen auf den Gesamtverlust von 10.011 TDM und der verbleibenden anteiligen Kosten, die nicht als abgabefähiger Aufwand im Rahmen der Gebührenkalkulation auf die Trinwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung umgelegt werden können. Dieser anteilige Kostenaufwand wird im Rahmen der Gebührenkalkulation Ende  2001 genau ermittelt .

 

Der Umlageschlüssel errechnet sich auf der Grundlage der geplanten  bzw.  installierten kW und beträgt für die Gemeinde  Zülow  0,35 % 

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zülow stimmt der Veräußerung der Sparte Gasversorgung an die HGW Hansegas, Wismarsche Straße 302, 19055 Schwerin zu .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0