Sitzung: 23.10.2001 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Zur
Begründung der Veräußerung der Sparte Gasversorgung wird Bezug genommen auf das
Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG vom 08.10.2001
Aus der
derzeitigen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt sich die
Bestandsgefährdung des Zwechverbandes Radegast. Im wesentlichen wird die
Finanzstruktur, insbesondere der Gassparte, für die negative Entwicklung der
Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Zweckverbandes Radegast angesehen. Ohne
Konsolidierungsmaßnahmen droht die
Illiquidität
des Verbandes.
Zu den
Konsolidierungsmaßnahmen gehören im wesentlichen :
* Zufluß von Liqudität aus dem
Verkauf
* deutliche Rückführung der
Fremdfinanzierung,
* Entlastung der Ertragslage durch
Einsparung von Kosten,
* Anpassung der Gebühren und
Erhebung von Beiträgen sowie
ratierlicher Abbau der
Verlustvorträge durch jährliche Umlagen
Fortführung
der Gassparte durch den Zweckverband
Für den
Fall der Foertführung der Gassparte durch den Zweckverband zeigt das Gutachten,
daß auch bei Zufluß von jährlichen liquiden Mitteln von den Gemeinden im
Gesamtumfang von 2000 TDM (davon
entfallen auf Gas 1.4000 TDM ) die
wirtschaftliche Stabilisierung des Zweckverbandes Radegast langfristig nicht
sichergestellt werden kann.
Diese
liquiden Mittel von 1.400 TDM für die Sparte Gas müssen durch
Verbandsumlagen nach § 17 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 8 Abs
6 der Eigenbetriebsverordnung M - V zur
Deckung des Finanzbedarfes von allen gasversorgten Gemeinden erhoben werden .
Trotz der
im Gutachten in Ansatz gebrachten Gesamtumlage von 1400 TDM werden für die
Planjahre 2002 bis 2010 für die
Gassparte negative Spartenergebnisse zwischen 376 TDM un 960 TDM erwartet, die
wiederum durch Umlagen gedeckt werden müssen.
Eine
tatsächliche Verbesserung würde sich nur ergeben, wenn Umlagen in Höhe der
bisher erwirtschafteten Verlust zuzüglich eines Differenzbetrages bis zur
Herstellung der angemessenen Eigenkapitalausstattung erhoben werden .
Eine
angemessene Eigenkapitalausstattung würde gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung M
-V zwischen 30 und 40 % der bereinigten Bilanzsumme liegen.
Dies
entspräche allein für die Gasversorgung
18.909 TDM bzw. 25.212 TDM (derzeit verfügt die Gassparte über 0 TDM
Eigenkapital).
Hieraus
wird ersichtlich, daß mit einem wirtschaftlichen Betrieb der Gassparte nicht zu
rechnen ist und sich die Entwicklung der Jahresverluste trotz der Erhebung von
jährlichen Umlagen von 1.400 TDM weiter deutlich verschlechtert.
Fließen
diese geplanten liquiden Mittel aus Umlagen nicht zu, so wäre der Zweckverband
Radegast kurzfristig zahlungsunfähig.
Veräußerung
der Gassparte
Bei
Veräußerung der Gassparte ergäbe sich ein Veräußerungsverlust
Kaufpreis 50.000 TDM
zzgl.
Auflösung der Baukostenzuschüsse 8.277
TDM
abzüglich
Restbuchwert 60.781 TDM
von 2.504
TDM
zuzüglich
des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetreges bis zum 31.12.2001 in Höhe
von 7.507 TDM ergibt sich ein Fehlbetrag
von insgesamt 10.011 TDM , der
grundsätzlich durch Verbandsumlage
auszugleichen ist .
Die
Liquiditätslage des Zweckverbandes
Radegast würde sich bei der Veräußerung unmittelbar durch den Kaufpreiszufluß
um 50.000 TDM von einem Defizit von 3.393 TDM auf 46.607 TDM verbessern.Mit
diesen Mitteln erfolgen die Rückführung der Fremdmittel sowie die Deckung
bislang vorgesehenerFremdmittel für zukünftig notwendige Investitionen.
Daraus
wird sich eine deutliche Entlastung der Ertragslage ergeben .
Trotz der
Veräußerung der Sparte Gasversorgung wird zunächst keine vollumfängliche
Beseitigung sämtlicher Kosten bzw. Aufwendungen, die vormals die Gassparte betrafen, möglich sein . Im wesentlichen
betrifft dies Personalaufwendungen,
Ausschreibungen für den Anteil des Verwaltungsgebäudes, sonstige betriebliche
Aufwendungen sowie Zinsaufwendungen aus verbleibenden Darlehen .
Diese
Aufwendungen werden bis zur vollständigen Anpassung teilweise die Sparten
Wasserversorgung und Schutzwasserbeseitigung belasten und können , soweit sie
zur Erfüllung der Aufgaben der Trinkwasserversorgung und
Schutzwasserbeseitigung zwingend erforderlich sind, auf die Aufgabenschuldner
umgelegt werden .
Deshalb
muß in die Kulkulation der Gebühren für Trinkwasser und Schmutzwasser der
abgabefähige Teil des Anteiles der Kosten, die ehemals durch die Gassparte getragen wurden, berücksichtigt werden. Die
Gebührenkalkulation wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2001 abgeschlossen
sein .
Das
erfordert langfristig einen Personelabbau um 10 Stellen .
Zur
Sicherung der Liquidität und zur wirtschaftlichen Sanierung des
Zweckverbandes durch die
Wiederherstellung der Eigenkapitalausstattung wird neben dem Verkaufserlös ohne
weitere Finanzierungsmittel Dritte ein jährlicher Finanzmittelzufluß von 2.000
TDM erforderlich sein .
In Rahmen
der Konsolidierung sind für die Jahre 2002 und 2003 bis zum Durchgriff der
Konsolidierung noch negative ERgebnisse in Höhe von 2.041 TDM und
125 TDM zu erwarten .
Ab dem
Jahr 2004 wird mit 121 TDM bereits ein
positives Ergebnis erwartet.
Für die
Jahre 2005 bis 2010 prognostiziert das Gutachten weitere positive
Jahresergebnisse.
Für die
ausschließlich gasversorgten Gemeinden, die nach der Veräußerung der Gassparte
aus dem Verband ausscheiden, entsteht eine Umlageforderung gemäß § 17 Abs. 1
der Verbandssatzung in Verbindung § 8
Eigenbetriebsversorgung M - V anteilig bezogen auf den Gesamtverlust von 10.011
TDM und der verbleibenden anteiligen Kosten, die nicht als abgabefähiger
Aufwand im Rahmen der Gebührenkalkulation auf die Trinwasserversorgung und
Schmutzwasserbeseitigung umgelegt werden können. Dieser anteilige Kostenaufwand
wird im Rahmen der Gebührenkalkulation Ende
2001 genau ermittelt .
Der
Umlageschlüssel errechnet sich auf der Grundlage der geplanten bzw.
installierten kW und beträgt für die Gemeinde Zülow
0,35 %
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Zülow stimmt der Veräußerung der Sparte Gasversorgung an die
HGW Hansegas, Wismarsche Straße 302, 19055 Schwerin zu .
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0