Sitzung: 23.10.2001 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Bemerkung :
Herr Schulz, Vorsitzender des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung ,Bau, Verkehr und Umweltschutz
erläutert die Sach –und Rechtslage.
Herr Bomball Verbandsvorsteher des Zweckverbandes
Grevesmühlen stellt den Anwesenden den
Zweckverband vor.
Beschluß:
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 40
Landeswassergesetz obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde
im Rahmen ihrer Selbstverwaltung . Die Gemeinde kann diese Aufgabe einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen. Im Vorfeld wurden drei
Varianten der Abwasserbeseitigungsmöglichkeiten durch die Gemeinde geprüft
unter Federführung des Ausschusses
Gemeindeentwicklung,
Bau, Verkehr und Umweltschutz.
Als Ergebnis dieser Prüfung empfiehlt der Ausschuss den
Beitritt der Gemeinde Zülow zum Zweckverband Grevesmühlen .Auf der erweiterten
Bauausschusssitzung am 26.09.2001stellte sich der Verband vor und nahm zu allen
Fragen Stellung .
Beschlußvorschlag:
1) Die Gemeindevertretung stimmt der Übertragung der
Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung Grevesmühlen
und dem Beitritt, vorbehaltlich der Zustimmung der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes, zu . Die Gemeinde erkennt die gültigen
Satzungen
des Zweckverbandes Grevesmühlen an, wie die zur Zeit
geltenden Gebühren- und
Beitragssatzungen.
(4,11 DM je m³ Abwasser + 120,- DM Grundbetrag)
(für die Beiträge 1,- DM/m² anrechenbare
Grundstücksfläche,
sowie 14,- DM/m² Wohnfläche)
2) Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden
ermächtigt, die in Anlage 1 beigefügten öffentlich rechtlichen Vertrag zu
unterzeichnen.
3) Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden
ermächtigt mit dem Zweckverband einen Notarvertrag zu schließen über die
kostenlose Übertragung der Teilfläche, (von ca. 5000 m²)
der Flur 1 Flurstück 76 Gemarkung Zülow und dem
kostenlosen Rückfall
bei Austritt oder bei Fremdnutzung als für die Teich
Kläranlage. Das gleiche gilt für die Übergabe der Leitungsrechte als auch der
Leitung an den Zweckverband.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0