Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Bemerkung :

Herr Schulz, Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeentwicklung ,Bau, Verkehr und Umweltschutz

erläutert die Sach –und Rechtslage.

Herr Bomball Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Grevesmühlen stellt den Anwesenden  den

Zweckverband vor.

 

 

 

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 40  Landeswassergesetz obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung . Die Gemeinde kann diese Aufgabe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen. Im Vorfeld wurden drei Varianten der Abwasserbeseitigungsmöglichkeiten durch die Gemeinde geprüft unter Federführung des Ausschusses

Gemeindeentwicklung,  Bau, Verkehr und Umweltschutz.

Als Ergebnis dieser Prüfung empfiehlt der Ausschuss den Beitritt der Gemeinde Zülow zum Zweckverband Grevesmühlen .Auf der erweiterten Bauausschusssitzung am 26.09.2001stellte sich der Verband vor und nahm zu allen Fragen Stellung .

 

Beschlußvorschlag:

1) Die Gemeindevertretung stimmt der Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen

und dem Beitritt, vorbehaltlich der Zustimmung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes, zu . Die Gemeinde erkennt die gültigen Satzungen

des Zweckverbandes Grevesmühlen an, wie die zur Zeit geltenden Gebühren- und

Beitragssatzungen.

 

(4,11 DM je m³ Abwasser + 120,- DM Grundbetrag)

(für die Beiträge 1,- DM/m² anrechenbare Grundstücksfläche,

sowie 14,- DM/m² Wohnfläche)

 

2) Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die in Anlage 1 beigefügten öffentlich rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

3) Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt mit dem Zweckverband einen Notarvertrag zu schließen über die kostenlose Übertragung der Teilfläche, (von ca. 5000 m²)

der Flur 1 Flurstück 76 Gemarkung Zülow und dem kostenlosen Rückfall

bei Austritt oder bei Fremdnutzung als für die Teich Kläranlage. Das gleiche gilt für die Übergabe der Leitungsrechte als auch der Leitung an den Zweckverband.

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           6         

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0