Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Das Amt für Landwirtschaft in Wittenburg führt in der Gemeinde Holthusen ein Bodenordnungsverfahren durch. Unter anderem sind Änderungen der Gemeindegrenzen zu den Gemeinden Warsow, Pampow, Alt Zachun, Bandenitz, Sülstorf und der Landeshauptstadt Schwerin vorgesehen. Die Änderungen richten sich nach den Darstellungen in den beiliegenden Anlagen 1-8.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt einer Änderung des Verlaufs der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Warsow, Pampow, Alt Zachun, Bandenitz, Sülstorf und der Landeshauptstadt Schwerin entprechend der Sachdarstellung zu, mit der Maßgabe

im Bereich Sülstorf die Gemarkungsgrenze bis an die Waldkante heranzuziehen. Im Bereich

Pampow der alten Gemarkungsgrenze zu folgen bis zum Vorfluter und zwischen dem Vorfluter

und dem Steinweg, wird die Gemarkungsgrenze an den Vorfluter angepaßt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0

 

 

Änderung der Gemeindegrenzen

 

Gegenüberstellung des Flächenabgangs und -zugangs (grafisch ermittelt)

sowie Vorfluterlänge

 

Flächenabgang              Flächenzugang              abgehende Vorfluterlänge

 

Karte 1:

 

42.600 m²                      9.500 m²

 

Karte 2:

 

1.200 m²                       12.700 m²                      420 m

 

Karte 3:

 

3.700 m²                       500 m²                          1.200 m

 

Karte 4:

 

0 m²                              2.600 m²

 

Karte 5:

 

29.400 m²                      25.200 m²                      885 m

 

(Die unterstrichenden Flächen, beziehen sich auf die gestrichelte Linie

 in der Karte)

Mit der Maßgabe die Gemarkungsgrenze bis an die Waldkante

heranzuziehen.

 

Karte 6:

 

0 m²                              1.734 m²

 

Karte 7:

 

101.100 m²                    15.800 m²

 

Mit der Maßgabe der alten Gemarkungsgrenze zu folgen bis zum Vorfluter

und zwischen dem Vorfluter und dem Steinweg, wird die Gemarkungs-

grenze an den Vorfluter angepaßt.