Sitzung: 03.09.2009 Gemeindevertretung Warsow
Vorlage: 2009/WAR/217
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde ist Eigentümerin des Wohnhauses Schweriner Str. 10 in Warsow.
Dach, Dachrinne, Dachstuhl sowie die Auflagehölzer befinden sich in einem äußerst desolaten und sich verschlechternden Zustand. Dieses gilt es zu sanieren, wenn es weiter als Wohngebäude genutzt werden soll. Zu diesem Zweck wurden Fördermittel beantragt. Um den Antrag zu stellen wurde ein Kostenangebot eingereicht. Das Kostenangebot wird sich durch eine Einzelausschreibung (Dachstuhl, Dachhaut und Klempner) minimiert und präzisiert.
Die beantragten Fördermittel (27.156,89 €) stehen laut Amt für Landwirtschaft für das Jahr 2009 zur Verfügung und müssen auch in diesem Jahr aufgebraucht werden.
Der prozentuale Eigenanteil der Gemeinde beläuft sich somit auf 50.434,23 €
(Gesamtkosten somit 77.591,12 €).
Da diese Baumaßnahme im Haushalt 2009 bisher nicht eingestellt worden ist, so handelt es sich i.H.v. 77.591,12 € um eine außerplanmäßige Ausgabe gem. §52 Kommunalverfassung M-V.
Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.
Die Deckung in der Haushaltstelle 88000.94000 (Bauausgaben Dachstuhl) erfolgen
vorläufig aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage und Fördermitteln. Die
Nettomieteinnahmen des Gebäudes liegen bei ca. 5.000,00 €. Die Kosten der
Baumaßnahme sind nach jetzigem Stand, nicht als Modernisierung auf die Mieter
umlegbar.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt gemäß Sach- und Rechtslage die Durchführung der Maßnahme und beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 77.591,12 EUR.
Der zu vergebende Umfang der Baumaßnahme ist zwischen Bauausschuss und dem Amt Stralendorf noch konkret abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Mehrausgaben und Mehreinnahmen gemäß Sach- und Rechtslage.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
wird vertagt und dem Bauausschuss zur weiteren Beratung übergeben.
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: