Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden zahlt seit dem 01.01.2009 einen Essengeldzuschuss i.H.v. 1,00 EURO pro Tag für jedes in Wittenförden wohnende Kind aus den folgenden Einrichtungen:

 

- Grundschule „Dr.-Otto-Steinfatt“

- Kindertagesstätte „Zwergenland“

 

Es ist zu empfehlen, aufgrund der Landesverordnung M-V und der Richtlinie vom Landkreis Ludwigslust  über die Förderung der Mittagsverpflegung einen Zusatz in die Vereinbarung vom 08.12.2009 mit dem Essenanbieter „uwm“ einzuarbeiten und zwar wie folgt:

 

Der max. Essengeldzuschuss von 1,00 EURO der Gemeinde Wittenförden wird nach Abzug der Land- und Landkreisförderungen für die betreffenden Kinder gezahlt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt laut Sach- und Rechtslage die Änderung der Vereinbarung mit dem Essenanbieter „uwm“.

 

Finanzielle Auswirkungen

s. Sach- und Rechtslage

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      11

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0