Sitzung: 25.05.2009 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/WIT/297
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden zahlt seit dem
01.01.2009 einen Essengeldzuschuss i.H.v. 1,00 EURO pro Tag für jedes in
Wittenförden wohnende Kind aus den folgenden Einrichtungen:
- Grundschule „Dr.-Otto-Steinfatt“
- Kindertagesstätte „Zwergenland“
Es ist zu empfehlen, aufgrund der
Landesverordnung M-V und der Richtlinie vom Landkreis Ludwigslust über die Förderung der Mittagsverpflegung
einen Zusatz in die Vereinbarung vom 08.12.2009 mit dem Essenanbieter „uwm“
einzuarbeiten und zwar wie folgt:
Der max. Essengeldzuschuss von 1,00 EURO der
Gemeinde Wittenförden wird nach Abzug der Land- und Landkreisförderungen für
die betreffenden Kinder gezahlt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
laut Sach- und Rechtslage die Änderung der Vereinbarung mit dem Essenanbieter
„uwm“.
Finanzielle Auswirkungen
s. Sach- und Rechtslage
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0