Sitzung: 25.05.2009 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2009/WIT/296
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Fachdienstes II ist im Rahmen der
Fördermittelbeantragungen für die Hochbaumaßnahmen 2009, auch ein Antrag auf Förderung
der Straße zwischen Hof Wandrum und Neu Wandrum gestellt worden. Diesem Antrag wurde kurzfristig statt
gegeben. Eine der wichtigsten Bedingungen des Fördermittelgebers ist es, dass
die Maßnahme dieses Jahr durchgeführt und die Haushaltsmittel abgefordert
werden müssen. Eine Verlängerung des Förderzeitraumes ist ausgeschlossen. Um
daher zeitliche Verzögerungen bei den Vergabeentscheidungen zu vermeiden, wird
empfohlen, die Vergabeentscheidungen auf das Amt zu übertragen. Der
Bürgermeister ist jederzeit darüber zu informieren. Die Gemeinde Wittenförden
wird die Ausschreibung des ländlichen Weges OT Hof Wandrum nach Neu Wandrum
entsprechend der Vorgabe des Fördermittelgebers öffentlich über
Bundesinformationsblatt tätigen. Da die
Maßnahme noch nicht im Vermögenshaushalt veranschlagt worden ist, so sind die
entsprechenden Haushaltsmittel von der Gemeindevertretung zu Verfügung zu
stellen. Als außerplanmäßige Gesamtausgabe für die Maßnahme sind 460,0 TEUR
geplant, welche nach § 52 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als
gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltstelle 9/3.63000.94000.
Die Deckung erfolgt durch zweckgebundene Fördermittel von 251,2 TEUR und
vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage von 208,8 TEUR.
Die Baumaßnahme ist im nächsten Nachtragshaushalt
in vollem Umfang einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt gem. der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige
Ausgabe von 460,0 TEUR und die Übertragung der Vergabeentscheidung für den
ländlichen Wegebau OT Hof Wandrum nach Neu Wandrum, auf den Fachdienst II des
Amtes Stralendorf zu übertragen.
Finanzielle Auswirkungen
Lt. Beschluss
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung,
während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0