Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Von Seiten des Fachdienstes II ist im Rahmen der Fördermittelbeantragungen für die Hochbaumaßnahmen 2009, auch ein Antrag auf Förderung der Straße zwischen Hof Wandrum und Neu Wandrum gestellt worden.  Diesem Antrag wurde kurzfristig statt gegeben. Eine der wichtigsten Bedingungen des Fördermittelgebers ist es, dass die Maßnahme dieses Jahr durchgeführt und die Haushaltsmittel abgefordert werden müssen. Eine Verlängerung des Förderzeitraumes ist ausgeschlossen. Um daher zeitliche Verzögerungen bei den Vergabeentscheidungen zu vermeiden, wird empfohlen, die Vergabeentscheidungen auf das Amt zu übertragen. Der Bürgermeister ist jederzeit darüber zu informieren. Die Gemeinde Wittenförden wird die Ausschreibung des ländlichen Weges OT Hof Wandrum nach Neu Wandrum entsprechend der Vorgabe des Fördermittelgebers öffentlich über Bundesinformationsblatt tätigen. Da die Maßnahme noch nicht im Vermögenshaushalt veranschlagt worden ist, so sind die entsprechenden Haushaltsmittel von der Gemeindevertretung zu Verfügung zu stellen. Als außerplanmäßige Gesamtausgabe für die Maßnahme sind 460,0 TEUR geplant, welche nach § 52 KV M-V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird.  Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltstelle 9/3.63000.94000. Die Deckung erfolgt durch zweckgebundene Fördermittel von 251,2 TEUR und vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage von 208,8 TEUR.

Die Baumaßnahme ist im nächsten Nachtragshaushalt in vollem Umfang einzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gem. der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 460,0 TEUR und die Übertragung der Vergabeentscheidung für den ländlichen Wegebau OT Hof Wandrum nach Neu Wandrum, auf den Fachdienst II des Amtes Stralendorf zu übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Lt. Beschluss

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen

 sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         11

Davon stimmberechtigt:                                     11

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       1

Ungültige Stimmen:                                           0