Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Der Landkreis Ludwigslust möchte mit den kreisangehörigen Schulträgern zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes das Benehmen herstellen. Die im Entwurf enthaltenen Alternativen sollen diskutiert werden. Hinweise, Anregungen bzw. enthaltene Mängel oder neue Sachverhalte sind bis spätestens zum 30.09.2001 dem Landkreis Ludwigslust mitzuteilen.

Die Gemeinde Pampow als Schulträger der Grundschule Pampow errichtete eine neue Grundschule.

Zum Einzugsbereich der Grundschule Pampow gehören die Gemeinden Pampow, Schossin, Warsow und Holthusen.

Im öfftentlich-rechtlichen Vertrag ,von den jeweiligen Zubringergemeinden 1997 abgeschlossen, wurde die Refinanzierung des Darlehens i.H.v. 2.498.000,00 DM entsprechend der aktuellen Schülerzahl vom September des Vorjahres zu beschulenden Grundschüler aus den jeweiligen Gemeinden festgelegt.

Für die Aufstockung der Grundschule wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag erweitert.

 

Die Gemeinde Schossin hatte im Schuljahr 2000/2001 9 Grundschüler.

Im Schuljahr 2001/2002 sind es 6 Schüler.

Die Schullasten der Grundschule Pampow für das Schuljahr 2000/2001 betrug 2.047,22 DM je Schüler. Zusätzlich ist für die Refinanzierung des Darlehens von der Gemeinde Schossin im Jahre 2001 (Zinsen und Tilgung) 15.174,32 DM zu zahlen.

 

Die Aufstockung der Grundschule kostete 1.721.026,48 DM. Es wurde ein Darlehen über KfW i.H.v. 150.00,00 DM aufgenommen. Die Aufstockung wurde größtenteils über KIP-Mittel und Eigenmittel der Gemeinde Pampow finanziert.

 

Bei Änderung des Schuleinzugsbereiches (Herausnahme der Gemeinde Schossin) müssten entweder die Schullasten und die Schulumlage auf die verbleibenden Schüler mit umgelegt werden bzw. die Gemeinde Schossin zahlt entsprechend der Verträge die Schulumlage an die Gemeinde Pampow weiter.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Pampow befasste sich am 17.09.01 mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes und kam zu folgender Aussage:

Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ludwigslust wird von der Gemeinde Pampow nicht unterstützt. Die Schüler der Gemeinde Schossin gehören zum Einzugsbereich der Grundschule Pampow. Zwischen der Gemeinde Pampow und der Gemeinde Schossin gibt es Verträge auf die die Gemeinde Pampow nicht verzichten wird.

Beschlußvorschlag:

Der Grundschulneubau Pampow wurde von den Gemeinden Pampow, Holthusen, Warsow und Schossin gemeinsam getragen, was den öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Refinanzierung des Darlehens zu entnehmen ist.

Die Gemeinde Pampow als Schulträger der Grundschule hält an den bestehenden Schuleinzugsbereich fest. Die Gemeinde Pampow verzichtet nicht auf den abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Pampow und Schossin.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10                    

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0