Beschluß:
Der
Landkreis Ludwigslust möchte mit den kreisangehörigen Schulträgern zum Entwurf
des Schulentwicklungsplanes das Benehmen herstellen. Die im Entwurf enthaltenen
Alternativen sollen diskutiert werden. Hinweise, Anregungen bzw. enthaltene Mängel
oder neue Sachverhalte sind bis spätestens zum 30.09.2001 dem Landkreis
Ludwigslust mitzuteilen.
Die
Gemeinde Pampow als Schulträger der Grundschule Pampow errichtete eine neue
Grundschule.
Zum
Einzugsbereich der Grundschule Pampow gehören die Gemeinden Pampow, Schossin,
Warsow und Holthusen.
Im
öfftentlich-rechtlichen Vertrag ,von den jeweiligen Zubringergemeinden 1997
abgeschlossen, wurde die Refinanzierung des Darlehens i.H.v. 2.498.000,00 DM
entsprechend der aktuellen Schülerzahl vom September des Vorjahres zu
beschulenden Grundschüler aus den jeweiligen Gemeinden festgelegt.
Für die
Aufstockung der Grundschule wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag erweitert.
Die
Gemeinde Schossin hatte im Schuljahr 2000/2001 9 Grundschüler.
Im
Schuljahr 2001/2002 sind es 6 Schüler.
Die
Schullasten der Grundschule Pampow für das Schuljahr 2000/2001 betrug 2.047,22
DM je Schüler. Zusätzlich ist für die Refinanzierung des Darlehens von der
Gemeinde Schossin im Jahre 2001 (Zinsen und Tilgung) 15.174,32 DM zu zahlen.
Die
Aufstockung der Grundschule kostete 1.721.026,48 DM. Es wurde ein Darlehen über
KfW i.H.v. 150.00,00 DM aufgenommen. Die Aufstockung wurde größtenteils über
KIP-Mittel und Eigenmittel der Gemeinde Pampow finanziert.
Bei
Änderung des Schuleinzugsbereiches (Herausnahme der Gemeinde Schossin) müssten
entweder die Schullasten und die Schulumlage auf die verbleibenden Schüler mit
umgelegt werden bzw. die Gemeinde Schossin zahlt entsprechend der Verträge die
Schulumlage an die Gemeinde Pampow weiter.
Der
Hauptausschuss der Gemeinde Pampow befasste sich am 17.09.01 mit dem Entwurf
des Schulentwicklungsplanes und kam zu folgender Aussage:
Die
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ludwigslust wird von der Gemeinde
Pampow nicht unterstützt. Die Schüler der Gemeinde Schossin gehören zum
Einzugsbereich der Grundschule Pampow. Zwischen der Gemeinde Pampow und der
Gemeinde Schossin gibt es Verträge auf die die Gemeinde Pampow nicht verzichten
wird.
Beschlußvorschlag:
Der
Grundschulneubau Pampow wurde von den Gemeinden Pampow, Holthusen, Warsow und
Schossin gemeinsam getragen, was den öffentlich-rechtlichen Verträgen zur
Refinanzierung des Darlehens zu entnehmen ist.
Die
Gemeinde Pampow als Schulträger der Grundschule hält an den bestehenden
Schuleinzugsbereich fest. Die Gemeinde Pampow verzichtet nicht auf den
abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Pampow
und Schossin.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0