Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja 2 Stimmenthaltungen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 07.04.2001  trat  die 5. Änderung des o.g.  B - Planes in Kraft. Es ging hierbei um die Umwandlung des Flurstückes Nr. 93/50 vom Gewerbegebiet in ein Wohngebiet.

Die 6. Änderung erweiterte die bebaubare Fläche.

Der Beschluß für diese Änderung wurde am 18.07.2001 gefaßt .

Auf dem Gelände will die Firma Design - Bau AG Wohnhäuser errichten .

Um die Gemeinde von Kosten freizuhalten ist der Abschluß eines Erschließungsertrages notwendig .

Der Vertrag soll auf Basis eines allgemeinen Mustervertrages erarbeitet werden .

Aufgrund des Mitwirkungsverbotes § 24 der Kommunalverfassung des Landes M - V ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung

ausgeschlossen .

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt einen Erschließungsvertrag mit der Firma Designbau abzuschließen und beauftragt das Bauamt des Amtes Stralendorf mit der Erarbeitung desselben.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Herr H. Schulz verläßt den Raum , Herr Dr. Dahlmeier übernimmt die

Versammlungsleitung.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        2                      .

Ungültige Stimmen:                                            0