Sitzung: 26.09.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja 2 Stimmenthaltungen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am
07.04.2001 trat die 5. Änderung des o.g. B - Planes in Kraft. Es ging hierbei um die
Umwandlung des Flurstückes Nr. 93/50 vom Gewerbegebiet in ein Wohngebiet.
Die 6.
Änderung erweiterte die bebaubare Fläche.
Der
Beschluß für diese Änderung wurde am 18.07.2001 gefaßt .
Auf dem
Gelände will die Firma Design - Bau AG Wohnhäuser errichten .
Um die
Gemeinde von Kosten freizuhalten ist der Abschluß eines Erschließungsertrages
notwendig .
Der
Vertrag soll auf Basis eines allgemeinen Mustervertrages erarbeitet werden .
Aufgrund
des Mitwirkungsverbotes § 24 der Kommunalverfassung des Landes M - V ist der
Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen
.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt einen Erschließungsvertrag mit der Firma
Designbau abzuschließen und beauftragt das Bauamt des Amtes Stralendorf mit der
Erarbeitung desselben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr H.
Schulz verläßt den Raum , Herr Dr. Dahlmeier übernimmt die
Versammlungsleitung.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 2 .
Ungültige
Stimmen: 0