Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am
13.06.2001 wurde bereits ein Abwägungs- und Feststellungsbeschluß gefaßt.
Mit Datum
vom 10. Juli 2001 wurde seitens des Ministerium für Arbeit und Bau der
Eingangder Unterlagen zur Genehmigung bestätigt. Erste Überprüfungen haben
dabei gezeigt,dass sowohl die Begründung, wie auch die Abwägung den Planungs-
und Ortsgestaltungs-
gedanken
der Gemeinde Pampow unvollständig wiedergeben und begründen. So fehltz.B. die
Darstellung der Historie, das heißt die Darstellung der Tatsache, das die
Gemeinde seit 1991 diese Gestaltung anstrebt. Weiterhin ist die
Auseinandersetzung mit den Argumenten des Amtes für Raumordnung oder des
Landkreises Ludwigslust in der Abwägung konkreter
entsprechend
den bereits geführten Auseinandersetzungen darzustellen.
Beschlußvorschlag:
1. Der Abwägungs- und
Feststellungsbeschluß Nr. 2001/PAM/141 vom
13.06.2001 wird aufgehoben.
2. Das neu vorgelegte Abwägungsprotokoll
(Anlage 1) wird
beschlossen.
3. Die Gemeinde beschließt die 2. Änderung
des F-Planes der
Gemeinde Pampow und bestätigt die ergänzte Begründung
(Anlage 2).
4. Der ergänzte Erläuterungsbericht wird
gebilligt (Anlage 3).
5. Das Amt wird beauftragt, für den F-Plan
die Genehmigung zu
beantragen. Die Erteilung
der Genehmigung ist alsdann
ortsüblich bekanntzumachen. Dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung
während der
Dienststunden eingesehen und über
den
Inhalt Auskunft verlangt werden
kann.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0