Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 13.06.2001 wurde bereits ein Abwägungs- und Feststellungsbeschluß gefaßt.

Mit Datum vom 10. Juli 2001 wurde seitens des Ministerium für Arbeit und Bau der Eingangder Unterlagen zur Genehmigung bestätigt. Erste Überprüfungen haben dabei gezeigt,dass sowohl die Begründung, wie auch die Abwägung den Planungs- und Ortsgestaltungs-

gedanken der Gemeinde Pampow unvollständig wiedergeben und begründen. So fehltz.B. die Darstellung der Historie, das heißt die Darstellung der Tatsache, das die Gemeinde seit 1991 diese Gestaltung anstrebt. Weiterhin ist die Auseinandersetzung mit den Argumenten des Amtes für Raumordnung oder des Landkreises Ludwigslust in der Abwägung konkreter

entsprechend den bereits geführten Auseinandersetzungen darzustellen.

 

Beschlußvorschlag:

1.         Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluß Nr. 2001/PAM/141    vom 13.06.2001 wird aufgehoben.

 

2.         Das neu vorgelegte Abwägungsprotokoll (Anlage 1) wird

            beschlossen.

 

3.         Die Gemeinde beschließt die 2. Änderung des F-Planes der

            Gemeinde Pampow und bestätigt die ergänzte Begründung

            (Anlage 2).

 

4.         Der ergänzte Erläuterungsbericht wird gebilligt (Anlage 3).

 

5.         Das Amt wird beauftragt, für den F-Plan die Genehmigung zu

            beantragen. Die Erteilung

            der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei

             ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

            Dienststunden eingesehen und über den

            Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10        

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0