Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Bedingt
durch den Bau der Ortsumgehung Pampow werden die bisherigen
Bundesstraßenstrecken
der B 321
"C1" von Stat. 115/4,547
(alt) bis Stat.115/5,598 (alt)
"C2" von Stat. 130/0,000
(alt) bis Stat, 130/1,424 (alt)
für das
Bundesstraßenkreuz entbehrlich und dem örtlichen Verkehr nach Maßgabe der
künftigen
Verkehrsorganisation der Gemeinde Pampow dienen. Aus diesem Grunde übernimmt
die Gemeinde die Straßenbaulast für die Strecke :
"C1" = 1 051 m-neu
"C2" = 1 424 m-neu.
Die B 321
wird von Stat.115/4,347(alt) bis Stat.115/4,547 (alt) mit einer Länge von
"D"= 200
m
eingezogen. Der Anschluß an die Ortsumgehung (Neubau) "A1" wird mit
einer Länge von
90 m zur
Gemeindestraße gewidmet .
Die
genannten Punkte sind der Systemskizze der Anlage zu entnehmen .
Für diese
geplante Umstufung ist eine ansprechende Vereinbarung abzuschließen.
Um die
Vorbereitungsarbeiten für die Umgehungsstraße und den geplanten kurzfristigen
Baubeginn nicht zu behindern wurde die als Anlage beigefügte Vereinbarung vom
Bürgermeister
bereits
unterzeichnet.
Beschlußvorschlag:
Die o.g.
und als Anlage beigefügte Vereinbarung hinsichtlich der Umgehung der
gekennzeichneten Strecke der alten B 321 in eine Gemeindestraße wird
zugestimmt.
Die
Bestätigung der Vereinbarung durch den Bürgermeister vom 10.08.2001 wird durch die Gemeindevertretung anerkannt.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0