Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Grundlage
für den B-Plan Nr. 13 bildet die Errichtung eine Reithalle mit einem
angegliederten Turnierplatz für den Pferdesport. Das Bauvorhaben dient der
Förderung des Pferdesportes in der Gemeinde Pampow. Die Bauträgerschaft dafür
übernimmt die Gemeinde Pampow.
In Pampow
wird z. Z. Pferdesport in drei unabhängigen Reit- bzw. Reit- und Fahrvereinen
betrieben. In der Anzahl der Mitglieder als auch in ihren baulichen,
organisatorischen und sportlichen Verhältnissen sind die Grenzen des Machbaren
als Einzelverein jeweils erreicht worden. Diese Vereine wollen sich zu einem
leistungsfähigen Pferdesportverein - dem Reit- und Fahrverein Pampow e. V. -
zusammenschließen.
Voraussetzung
dafür jedoch ist die Verbesserung der derzeitigen baulichen und sportlichen
Verhältnisse. Die sportlichen Nutzung der Reithalle und des Turnierplatzes ist
sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Nichtmitglieder und Gäste vorgesehen.
Höhepunkte dabei sind Veranstaltungen und Turniere, die witterungsunabhängig
und jahreszeitlich unbeeinflußt auf einem sportlich hohen Niveau organisiert
werden können.
Mit der
Realisierung des B-Planes werden Grundvoraussetzungen sowie gute äußere
Bedingungen für die Jugend- und Freizeitarbeit der pferdesportbegeisterten
Pampower Bürger und ihrer Gäste geschaffen. Der B-Plan beinhaltet in seinem
Plangeltungsbereich eine Größe von ca. 3,35 ha.
Folgende
Flurstücke werden in der B-Planaufstellung in der Flur 7 vom Vorhaben berührt:
Flurstücks-Nr.: 171/5; 171/7; 171/14; 173/3; 173/4; 173/6; 173/9; 175/2
sowie das Flurstück der
Kreisstraße K 62.
Der
B-Plan Nr. 13 ist bereits in den von der Gemeindevertretung beschlossenen
Entwurf der Änderung des F-Planes eingearbeitet worden (Anlage: Lageplan der
Einordnung des B-Plangebietes).
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes
Nr. 13 "Reit- und Turnierplatz für den Reit- und Fahrverein Pampow e.
V.".
2. Mit
der Bearbeitung der Satzung wird das Planungsbüro M und O beauftragt, der
Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
3. Die
Planunganazeige ist durch das Amt Stralendorf dem Landkreis, dem Amt für
Raumplanung und dem Bauministerium zuzuleiten.
4. Das
Planungsbüro hat sich auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung vorzubereiten.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0