Sitzung: 06.07.2009 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/WIT/298
Sach- und Rechtslage:
Der Parkettfußboden im Gemeindesaal des
Wittenfördener Gemeindehauses wurde im Juni 2009 mit einer neuen Oberflächenbeschichtung
versehen. Ebenso sind Malerarbeiten durchgeführt worden.
Da in der Vergangenheit die jeweiligen Nutzer des
Saals in unterschiedlicher Reinigungsqualität und mit verschiedensten
Reinigungsmitteln den Fußboden nach Nutzung selbst reinigten, war der
Abnutzungs- und Alterungsgrad der Oberfläche entsprechend hoch. Die Oberfläche
in desolatem Zustand.
Zur Werterhaltung und Vermeidung einer erneuten
Falschbehandlung der Parkettoberfläche durch die Nutzer wird empfohlen, dass
zusätzlich zur Kaution (150,00€) eine Reinigungspauschale in Höhe von
mindestens 40,00 Euro vom jeweiligen Nutzer zu erheben. Die Reinigung und
Pflege des Parkettbodens sollte ausschließlich durch den Hausmeister erfolgen.
Der Pauschalbetrag entspricht etwa dem 2-fachen Stundenlohnsatz des
Hausmeisters und den Reinigungsverbrauchsmitteln (ohne Maschine).
Durch die angeschaffte Reinigungstechnik und
genormte Pflegemittel ist eine Reinigung des Saals im genannten Zeitrahmen
möglich.
Eine entsprechende Ergänzungsänderung müsste im §
6 (7) in der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindehaus vorgenommen
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wittenförden beschließt die
nachfolgend genannte Änderung im § 6 (7) der Benutzungs- und Entgeltordnung für
gemeindliche Räume im Gemeindehaus und im Kindergarten Wittenförden.
Neufassung § 6 (7) Entgelte, Entgelthöhe
Neben dem Nutzungsentgelt ist eine Kaution in
Höhe von 150,00 € für etwaige Sachbeschädigungen im Objekt während der
Nutzungszeit, zu hinterlegen.
Eine Reinigungspauschale in Höhe von
………40,00…………. € für die Fußbodenreinigung und Neueinpflege ist gemeinsam mit
dem Nutzungsentgelt zu entrichten.
Finanzielle Auswirkungen: Mehreinnahmen und höhere Aufwendungen entsprechend der Nutzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0