Sitzung: 09.07.2009 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/STR/374
Sach- und Rechtslage:
Am 07.06.2009 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die
Kommunalwahl durchgeführt.
Die neu gewählte Gemeindevertretung muss nach §
44 und § 71 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V)die Gültigkeit
der Gemeindevertreterwahl und der Bürgermeisterwahl beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
erklärt gemäß § 44 Abs.1 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern die
Gemeindevertreterwahl für gültig.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
erklärt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 5
Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Bürgermeisterwahl für gültig.
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt enthalten.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei
dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0