Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Am 07.06.2009 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahl durchgeführt.

Die neu gewählte Gemeindevertretung muss nach § 44 und § 71 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V)die Gültigkeit der Gemeindevertreterwahl und der Bürgermeisterwahl beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf erklärt gemäß § 44 Abs.1 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindevertreterwahl für gültig.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf erklärt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 5  Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Bürgermeisterwahl  für gültig.

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt enthalten.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind,  nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0