Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hatte bereits das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung der
Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes
"westlich des Fährweges" geführt. Aufgrund der unzureichenden
Bekanntmachung und aufgrund der unzureichenden Abstimmung mit der im Gebiet
angesiedelten Firma wird ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.
Die
allgemeinen Planungsziele sollen wie bisher dargestellt, bestätigt werden.
Die
wesentliche Änderung bezüglich des ursprünglichen Entwurfs besteht darin, dass
die Ausnutzungskennziffern für das Gewerbegrundstück so erhalten bleiben
sollen, wie ursprünglich. Die Gebietscharakteristik soll weiterhin als
Mischgebiet fefiniert werden.
Weil die
Gemeindevertretung davon ausgehen konnte, dass die Auslegung nur zwei Wochen
betragen muss, hatte sie am 08.08.2001 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Aufgrund erneuter Abstimmungen wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen sein. Deshalb ist die neue Beschlussfassung erforderlich.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hebt den Beschluss
vom
08.08.2001 über den erneuten Entwurf und die öffentliche
Auslegung auf.
2. Die
Gemeindevertreter der Gemeinde Pampow billigen die erneuten
Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4.
3. Die
erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sind für die Dauer
eines Monats
öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die öffentliche
Auslegung ist mit dem Hinweis bekannt zu
machen, dass
Anregungen schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht
werdenkönnen.
4. Die Träger
öfffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu
beteiligen. Sie sind über die öffentlcihe Auslegung zu unterrichten.
Den
Trägern öffentlicher Belange ist
Gelegenheit zur Stellungnahme in
angemessener Frist zu geben.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0