Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hatte bereits das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 4 für einen Teilbereich des Gebietes "westlich des Fährweges" geführt. Aufgrund der unzureichenden Bekanntmachung und aufgrund der unzureichenden Abstimmung mit der im Gebiet angesiedelten Firma wird ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Die allgemeinen Planungsziele sollen wie bisher dargestellt, bestätigt werden.

Die wesentliche Änderung bezüglich des ursprünglichen Entwurfs besteht darin, dass die Ausnutzungskennziffern für das Gewerbegrundstück so erhalten bleiben sollen, wie ursprünglich. Die Gebietscharakteristik soll weiterhin als Mischgebiet fefiniert werden.

Weil die Gemeindevertretung davon ausgehen konnte, dass die Auslegung nur zwei Wochen betragen muss, hatte sie am 08.08.2001 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Aufgrund erneuter Abstimmungen wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sein. Deshalb ist die neue Beschlussfassung erforderlich.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hebt den Beschluss

    vom  08.08.2001 über den erneuten Entwurf und die öffentliche

    Auslegung auf.

 

2. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Pampow billigen die erneuten

    Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung für die 1. Änderung des

    Bebauungsplanes Nr. 4.

 

3. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 1.

    Änderung des    Bebauungsplanes Nr. 4 sind für die Dauer eines Monats

    öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB  auszulegen. Die öffentliche

    Auslegung ist mit dem Hinweis bekannt zu machen, dass

 

    Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

    werdenkönnen.

 

4. Die Träger öfffentlicher Belange sind am Aufstellungsverfahren zu

    beteiligen. Sie sind über   die öffentlcihe Auslegung zu unterrichten. Den

    Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme in

    angemessener Frist zu geben.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                            Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0