Beschluss: Wiedervorlage

Sach- und Rechtslage:

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Stralendorf hat sich auf der Sitzung vom 13.05.2009 für die Einführung eines Schultütengeldes ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass die Kinder in der Gemeinde Stralendorf Ihren Hauptwohnsitz haben und dass die Schulanfänger an der Grundschule Stralendorf oder an einer anderen notwendigen Einrichtung (Förderschule) eingeschult werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kinder der Gemeinde Stralendorf ein Schultütengeld

i.H.v. 100,00 EURO erhalten.

 

Es wurde angedacht, dass das Schultütengeld in Form eines Gutscheines ausgehändigt wird. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vergabestimmungen. Deshalb wird vorgeschlagen, das Schultütengeld in bar zu übergeben.

 

Es wird davon ausgegangen, dass im nächsten Schuljahr 7 Kinder aus der Gemeinde Stralendorf in die erste Klasse eingeschult werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf beschließt die Einführung eines Schultütengeldes i.H.v. 100,00 EURO für die Schulanfänger aus der Gemeinde Stralendorf, die an der Grundschule Stralendorf oder an einer anderen notwendigen Einrichtung eingeschult werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten betragen 700,00 EURO.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Die Beschlussvorlage wird zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss zurückgegeben.

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0