Sach- und Rechtslage:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und
Soziales der Gemeinde Stralendorf hat sich auf der Sitzung vom 13.05.2009 für
die Einführung eines Schultütengeldes ausgesprochen. Voraussetzung ist, dass
die Kinder in der Gemeinde Stralendorf Ihren Hauptwohnsitz haben und dass die
Schulanfänger an der Grundschule Stralendorf oder an einer anderen notwendigen
Einrichtung (Förderschule) eingeschult werden.
Der Ausschuss empfiehlt, dass die Kinder der
Gemeinde Stralendorf ein Schultütengeld
i.H.v. 100,00 EURO erhalten.
Es wurde angedacht, dass das Schultütengeld in
Form eines Gutscheines ausgehändigt wird. Dies entspricht nicht den gesetzlichen
Vergabestimmungen. Deshalb wird vorgeschlagen, das Schultütengeld in bar zu
übergeben.
Es wird davon ausgegangen, dass im nächsten
Schuljahr 7 Kinder aus der Gemeinde Stralendorf in die erste Klasse eingeschult
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf
beschließt die Einführung eines Schultütengeldes i.H.v. 100,00 EURO für die
Schulanfänger aus der Gemeinde Stralendorf, die an der Grundschule Stralendorf
oder an einer anderen notwendigen Einrichtung eingeschult werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten betragen 700,00 EURO.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Die Beschlussvorlage wird zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss
zurückgegeben.
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0