Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ hat einen Beitragsbescheid für das Schöpfwerk „Siebendörfer Moor“  für 2008 in Höhe von 1.547,36 € erlassen.

Die Ausgaben für das Schöpfwerk im Haushaltsjahr 2008 für 2007 lagen bei 0 EUR, da kein Bescheid erlassen worden ist.

In der Haushaltsstelle 69000.66110 (Ausgaben Schöpfwerk) sind in diesem Jahr  900,00 € geplant.

Die darüber hinaus gehenden Ausgaben sind überplanmäßige Ausgaben, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen werden als gegeben angenommen.

 

Hinweis: Gegen, den Bescheid wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt, da das Zustandekommen (Benennung des Gebührentatbestandes) des Beitragsbescheides nicht nachvollziehbar ist.

Der Widerspruch setzt jedoch die Fälligkeit der Zahlung nicht aus. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, da ansonsten Säumniszuschläge fällig werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 647,36 € für die Begleichung des Mitgliedsbeitrages für den Wasser- und Bodenverband im Bereich der Schöpfwerke.

 

Finanzielle Auswirkungen

Überplanmäßige Mehrausgaben von 647,36 EUR, welche vorerst aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         9

Davon stimmberechtigt:                                     9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                       0

Ungültige Stimmen:                                           0