Sitzung: 20.09.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft
vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen
Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist
es gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig einen Nachtragshaushalt
zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu
entnehmen.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in
der Anlage enthalten. Der 1. Nachtragshaushalt ist von Seiten der
Kommunalaufsicht genehmigungpflichtig aufgrund der Verpflichtungsermächtigung.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt auf
Empfehlung des Haupt - und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2001 mit
seinen Anlagen .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0