Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten. Der 1. Nachtragshaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht genehmigungpflichtig aufgrund der Verpflichtungsermächtigung.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt auf Empfehlung des Haupt - und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2001 mit seinen Anlagen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0