Sitzung: 06.09.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am 19.06.
2000 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow den B - Plan Nr. 2 als
Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Zwischenzeitlich
hat sich herausgestellt, daß die Satzung nicht in allen Festsetzungen den
Wünschen
der Bauherren entspricht, so wurde zum einen die Baugrenze sehr eng gefaßt und
der Gestaltung der Gebäude wenig Spielraum gelassen .
Entsprechend
Anlage 1 soll deshalb die mögliche Bautiefe von 12 Meter
auf 14 Meter erweitert werden und
die Baugrenze in Richtung Mühlenbeck soll ebenfalls erweitert
werden .
Zusätzlich
werden in der Anlage 2 gestalterische Änderungen vorgeschlagen .
Beschlußvorschlag:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des B -
Planes Nr. 2 der Gemeinde Warsow wird
beschlossen .
2. Die 1. Änderung des B - Planes Nr. 2
der Gemeinde Warsow wird als Satzung im
Entwurf beschlossen,
der in der Sach- und Rechtslage
dargestellte Sachverhalt wird als Begründung
bestätigt .
3. Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden wird von der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung nach § 13 Nr. 1 Bau GB abgesehen.
4. Als TOP entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB
wird nur das Landratsamt Ludwigslust
einbezogen.
Die Frist zur Stellungnahme
entsprechend § 4 Abs.2 Satz 1 Bau GBwird auf 14 Tage reduziert.
5. Die Auslegung der 1. Änderung wird
beschlossen .
6. Der Aufstellungsbeschluß und die
Auslegung des Entwurfes ist gemäß
Hauptsatzung bekannt zumachen .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Gisela
Buller
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0