Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 19.06. 2000 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow den B - Plan Nr. 2 als

Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, daß die Satzung nicht in allen Festsetzungen den

Wünschen der Bauherren entspricht, so wurde zum einen die Baugrenze sehr eng gefaßt und der Gestaltung der Gebäude wenig Spielraum gelassen .

Entsprechend Anlage 1 soll deshalb die mögliche Bautiefe von 12  Meter  auf  14 Meter erweitert werden und die Baugrenze in Richtung Mühlenbeck soll ebenfalls erweitert

werden .

Zusätzlich werden in der Anlage 2 gestalterische Änderungen  vorgeschlagen .

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Aufstellung der 1. Änderung des B - Planes Nr. 2 der Gemeinde Warsow wird beschlossen .

           

2.         Die 1. Änderung des B - Planes Nr. 2 der Gemeinde Warsow wird als Satzung im Entwurf beschlossen,

            der in der Sach- und Rechtslage dargestellte Sachverhalt wird als Begründung bestätigt .

 

3.         Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden wird von der    frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 13 Nr. 1 Bau GB abgesehen.

           

4.         Als TOP entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB wird nur das     Landratsamt Ludwigslust einbezogen.

            Die Frist zur Stellungnahme entsprechend § 4 Abs.2 Satz 1          Bau GBwird auf 14 Tage reduziert.

             

5.         Die Auslegung der 1. Änderung wird beschlossen .

 

6.         Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfes ist     gemäß Hauptsatzung bekannt zumachen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                    Frau Gisela Buller

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      6

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0