Sitzung: 06.09.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelin hat am 22.05.2001 den Entwurf o.g.
Satzung
beschlossen.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden beteiligt. Die
Auslegung
des Entwurfes findet in der Zeit vom 23.07. - 28.08.2001 im Amt Hagenow - Land,
Bahnhofstraße
25 (Bauamt) statt. Sollte die Gemeinde Warsow sich bis zum 28.08.2001 nicht
geäußert
haben, geht die Gemeinde Gammelin von einer Zustimmung aus.
Die uns
zugesandten Unterlagen liegen nur 1 fach vor und werden zur
Gemeindevertretersitzung
vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow stimmt dem Entwurf der 1. Änderung
des
B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Gammelin zu.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: 0