Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelin hat am 22.05.2001 den Entwurf o.g. Satzung

beschlossen. Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden beteiligt. Die

Auslegung des Entwurfes findet in der Zeit vom 23.07. - 28.08.2001 im Amt Hagenow - Land,

Bahnhofstraße 25 (Bauamt) statt. Sollte die Gemeinde Warsow sich bis zum 28.08.2001 nicht

geäußert haben, geht die Gemeinde Gammelin von einer Zustimmung aus.

Die uns zugesandten Unterlagen liegen nur 1 fach vor und werden zur Gemeindevertretersitzung

vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow stimmt dem Entwurf der 1. Änderung

des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Gammelin zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0