Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja - Stimmen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat am 11.06.2001 den Entwurf o.g.

Satzung beschlossen. Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden

beteiligt. Die Auslegung des Entwurfes findet in der Zeit vom 16.07. - 16.08.2001 im

Amt Stralendorf statt. Sollte die Gemeinde Klein Rogahn sich bis zum 24.08.2001 nicht

geäußert haben, geht die Gemeinde Wittenförden von einer Zustimmung aus.

Die uns zugesandten Unterlagen liegen nur 1 fach vor und werden zur Gemeindevertretersitzung

vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stimmt dem Entwurf des B-Planes Nr. 9

der Gemeinde Wittenförden zu.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0