Sitzung: 28.08.2001 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja - Stimmen
Vorlage: 2001/ROG/045
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden hat am 11.06.2001 den Entwurf o.g.
Satzung
beschlossen. Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden die Nachbargemeinden
beteiligt.
Die Auslegung des Entwurfes findet in der Zeit vom 16.07. - 16.08.2001 im
Amt
Stralendorf statt. Sollte die Gemeinde Klein Rogahn sich bis zum 24.08.2001
nicht
geäußert
haben, geht die Gemeinde Wittenförden von einer Zustimmung aus.
Die uns
zugesandten Unterlagen liegen nur 1 fach vor und werden zur
Gemeindevertretersitzung
vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn stimmt dem Entwurf des B-Planes
Nr. 9
der
Gemeinde Wittenförden zu.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder:
8
Davon
stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen:
0