Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Um die Unterbringung der Kommunaltechnik auch auf längere Sicht zu gewährleisten, wurde der Bau einer gemeindeeigenen Unterstellmöglichkeit notwendig.

Um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes zu vermeiden, erscheint die Aufstellung von Carports, als eine geeignete Variante zur Unterbringung der Technik und Lagerung von Materialien.

Es wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert. 3 Firmen gaben ein Angebot ab:

 

1. Fa.  Holz-Gerhardt, Lübeck                   7.320,00 DM

2. Fa. Universal-Holz, Schlagsdorf             7.050,48 DM

3. Fa. VOMEK GmbH, Lübesse                8.970,05 DM (bereits berücks. 3% Skonto)

 

Alle Preise sind Bruttopreise für 2 Carports ohne Montage.

Bei Bedarf kann der Rückbau der Carports ohne großen Arbeits- und Kostenaufwand erfolgen.

Diese Ausgabe ist im Entwurf des Nachtragshaushaltes der Gemeinde berücksichtigt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Bau von zwei Carports mit einer Bruttosumme von 7.100,00 DM.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0