Sitzung: 09.02.2009 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/WIT/284
Sach- und Rechtslage:
Am 07.06.2009 finden die verbundenen Wahlen nach
dem Kommunalwahlgesetz und die Europawahlen statt.
Die Wahl zu den Vertretungen wird in
Wahlbereichen durchgeführt. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche
bestimmt die Vertretung (§ 5 Kommunalwahlgesetz).
Das Wahlgebiet ist jenes Gebiet, für das eine
Gemeindevertretung und ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden.
Wahlgebiete ab 25.000 Einwohnern sind in Wahlbereiche zu unterteilen. In den
Wahlbereichen werden von den Parteien und Wählergruppen die Bewerber
aufgestellt, wobei auch Einzelkandidaten zulässig sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Wahlkosten sind im Haushalt 2009 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt gemäß § 5 KWG M-V für das
Gemeindegebiet einen Wahlbereich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0