Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Am 07.06.2009 finden die verbundenen Wahlen nach dem Kommunalwahlgesetz und die Europawahlen statt.

Die Wahl zu den Vertretungen wird in Wahlbereichen durchgeführt. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Vertretung (§ 5 Kommunalwahlgesetz).

Das Wahlgebiet ist jenes Gebiet, für das eine Gemeindevertretung und ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden. Wahlgebiete ab 25.000 Einwohnern sind in Wahlbereiche zu unterteilen. In den Wahlbereichen werden von den Parteien und Wählergruppen die Bewerber aufgestellt, wobei auch Einzelkandidaten zulässig sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Wahlkosten sind im Haushalt 2009 eingeplant.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt gemäß § 5 KWG M-V für das Gemeindegebiet einen Wahlbereich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      9

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0