Sitzung: 05.02.2009 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/ROG/165
Sach- und Rechtslage:
Am 07.06.2009 finden die verbundenen Wahlen nach
dem Kommunalwahlgesetz und die Europawahlen statt.
Die Wahl zu den Vertretungen wird in
Wahlbereichen durchgeführt. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche
bestimmt die Vertretung (§ 5 Kommunalwahlgesetz).
Das Wahlgebiet ist jenes Gebiet, für das eine
Gemeindevertretung und ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden.
Wahlgebiete ab 25.000 Einwohnern sind in Wahlbereiche zu unterteilen. In den
Wahlbereichen werden von den Parteien und Wählergruppen die Bewerber
aufgestellt, wobei auch Einzelkandidaten zulässig sind.
Beschlussvorschlag: Die
Gemeindevertretung Klein Rogahn
beschließt gemäß § 5 KWG M-V für das Gemeindegebiet einen Wahlbereich.
Finanzielle Auswirkungen Die Wahlkosten sind im Haushalt 2009 eingeplant
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0