Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage: 

Am 07.06.2009 finden die verbundenen Wahlen nach dem Kommunalwahlgesetz und die Europawahlen statt.

Die Wahl zu den Vertretungen wird in Wahlbereichen durchgeführt. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Vertretung (§ 5 Kommunalwahlgesetz).

Das Wahlgebiet ist jenes Gebiet, für das eine Gemeindevertretung und ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden. Wahlgebiete ab 25.000 Einwohnern sind in Wahlbereiche zu unterteilen. In den Wahlbereichen werden von den Parteien und Wählergruppen die Bewerber aufgestellt, wobei auch Einzelkandidaten zulässig sind.

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Klein Rogahn  beschließt gemäß § 5 KWG M-V für das Gemeindegebiet einen Wahlbereich.

 

Finanzielle Auswirkungen  Die Wahlkosten sind im Haushalt 2009 eingeplant

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           10

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0