Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.

Auf Grund der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50  Abs. 2 K-V  M- V

notwendig einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.

Der 1. Nachtraghaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht genehmigungsfrei.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Haupt - und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2001 mit seinen Anlagen .

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die günstigste

Kreditumschuldung zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      6

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0