Sitzung: 28.08.2001 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/HOL/061
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Finanzhaushalt der Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft,
dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen.
Auf Grund
der Veränderungen im laufenden Haushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 K-V
M- V
notwendig
einen Nachtragshaushalt zu beschließen.
Die
näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.
Die
Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Plänen ist in der Anlage enthalten.
Der 1.
Nachtraghaushalt ist von Seiten der Kommunalaufsicht genehmigungsfrei.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Holthusen beschließt auf Empfehlung des Haupt - und
Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2001 mit seinen Anlagen .
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kämmerei, über die
günstigste
Kreditumschuldung
zu entscheiden, soweit dies noch nicht geschehen ist .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: 0