Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf hat am 15.12.2008 den Beschluss gefasst, dass das Amt Stralendorf bei der Errichtung einer Kooperativen Gesamtschule (KGS) die Schulträgerschaft übernimmt. Des Weiteren ist der Schulstandort in Stralendorf für die geplante KGS mit einer befristeten unselbstständigen Außenstelle in der Pampow festgelegt worden.

 

Eine Übertragung der Schulträgerschaft zunächst auf die Gemeinde ist auf Grund der Fassung des § 104 Abs. 3 SchulG notwendig, der die Übertragung der Schulträgerschaft einer KGS eben nur auf eine Gemeinde, nicht auf ein Amt, vorsieht.

 

Nach Antragstellung auf Übertragung der Schulträgerschaft von Landkreis auf die Gemeinde Stralendorf erfolgt die Übertragung der Schulträgerschaft von der Gemeinde Stralendorf auf das Amt Stralendorf.

 

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Schulträgerschaft ist eine Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen. (s. Anlage)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt unter dem Vorbehalt einer genehmigten 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2006/07 - 2010/11, sowie unter dem Vorbehalt, dass mit dem Landkreis Ludwigslust und dem Amt Stralendorf eine Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung der Schulträgeraufgaben für die ab Beginn des Schuljahres 2009/10 in Stralendorf zu errichtende Kooperative Gesamtschule Stralendorf, in Trägerschaft des Amtes Stralendorf, zustande kommt:

 

1.Die Übernahme der Schulträgerschaft für die vom Landkreis Ludwigslust noch zu errichtende

Kooperative Gesamtschule Stralendorf als „Verbundene Regionale Schule und Gymnasium“ ,

am Standort Stralendorf, mit befristeter unselbständiger Außenstelle in Pampow, zum Beginn

des Schuljahres 2009/10. Ein entsprechender Antrag ist an den Landkreis Ludwigslust zu

stellen.

 

2. Die Übertragung der Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule auf das Amt

Stralendorf zum Beginn des Schuljahrs 2009/10.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte  „Vereinbarung über die

Sicherstellung der Finanzierung der Schulträgeraufgaben für die ab Beginn des Schuljahres

 2009/10 in Stralendorf zu errichtende Kooperative Gesamtschule Stralendorf, in Trägerschaft

 des Amtes Stralendorf“.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0