Sitzung: 15.01.2009 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/STR/356
Sach- und Rechtslage:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf hat am
15.12.2008 den Beschluss gefasst, dass das Amt Stralendorf bei der Errichtung
einer Kooperativen Gesamtschule (KGS) die Schulträgerschaft übernimmt. Des
Weiteren ist der Schulstandort in Stralendorf für die geplante KGS mit einer
befristeten unselbstständigen Außenstelle in der Pampow festgelegt worden.
Eine Übertragung der Schulträgerschaft zunächst
auf die Gemeinde ist auf Grund der Fassung des § 104 Abs. 3 SchulG notwendig,
der die Übertragung der Schulträgerschaft einer KGS eben nur auf eine Gemeinde,
nicht auf ein Amt, vorsieht.
Nach Antragstellung auf Übertragung der
Schulträgerschaft von Landkreis auf die Gemeinde Stralendorf erfolgt die
Übertragung der Schulträgerschaft von der Gemeinde Stralendorf auf das Amt
Stralendorf.
Im Zusammenhang mit der Übertragung der
Schulträgerschaft ist eine Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen. (s.
Anlage)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Stralendorf beschließt unter dem Vorbehalt einer genehmigten
2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2006/07 - 2010/11, sowie unter
dem Vorbehalt, dass mit dem Landkreis Ludwigslust und dem Amt Stralendorf eine
Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung der Schulträgeraufgaben
für die ab Beginn des Schuljahres 2009/10 in Stralendorf zu errichtende
Kooperative Gesamtschule Stralendorf, in Trägerschaft des Amtes Stralendorf,
zustande kommt:
1.Die Übernahme der
Schulträgerschaft für die vom Landkreis Ludwigslust noch zu errichtende
Kooperative Gesamtschule Stralendorf als „Verbundene
Regionale Schule und Gymnasium“ ,
am Standort Stralendorf, mit befristeter
unselbständiger Außenstelle in Pampow, zum Beginn
des Schuljahres 2009/10. Ein entsprechender Antrag
ist an den Landkreis Ludwigslust zu
stellen.
2. Die Übertragung der
Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule auf das Amt
Stralendorf zum Beginn des Schuljahrs 2009/10.
3. Die Gemeindevertretung
beschließt die als Anlage beigefügte
„Vereinbarung über die
Sicherstellung der Finanzierung der Schulträgeraufgaben für
die ab Beginn des Schuljahres
2009/10 in
Stralendorf zu errichtende Kooperative Gesamtschule Stralendorf, in
Trägerschaft
des Amtes
Stralendorf“.
Finanzielle Auswirkungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0