Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Seitens
der Firma Heim und Haus Wohnbau GmbH
liegt ein Antrag vor, Erdstoffe , die beim Bau neuer Häuser anfallen
nicht abzutransportieren, sondern an der Nord - West - Seite des
Plangebietes
als Wall aufzuschieben.
Der
Argumentation des Antrages vom 06.07.2001 (Anlage) kann sicher gefolgt werden .
In der
Satzung ist jedoch kein Erdwall vorgesehen.
Da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden ist die Änderung entsprechend § 13
Bau GB durchzuführen .
Beschlußvorschlag:
1. Die Aufstellung der 4. Änderung des B -
Planes Nr. 6 als Satzung wird beschlossen .
2. Die Änderung des B - Planes Nr. 6 der Gemeinde Klein Rogahn wird als
Satzung im
Entwurf beschlossen. Der in der
Sach- und Rechtslage dargestellte Sachverhalt
wird als Begründung bestätigt.
3. Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden wird von der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung nach § 13 Nr. 1
Bau GB abgesehen .
4. Als TÖP entsprechend § 13 Nr. 3 Bau GB wird nur das Landratsamt
Ludwigslust
einbezogen.Die Frist der
Stellungnahme entsprechend § 4 Abs. 2
Satz1
Bau GB wird auf 14 Tage reduziert.
5. Die Auslegung der 4. Änderung wird
beschlossen .
6. Der Aufstellungsbeschluß und die
Auslegung des Entwurfes sind gemäß der Haupt-
satzung bekannt zu machen .
7. Durch den Antragsteller werden die
Auslegungsunterlagen entsprechend vorbereitet
für die Auslegung und TÖP
Beteiligung.
8. Durch den Antragsteller hat eine
Bepflanzung mit einheimischen Büschen zu erfolgen .
Die Gemeindevertretung ist gegen
die Aufschiebung eines
Erdwalls
Bepflanzung mit Hecken wird
bevorzugt
Beschlußvorlage wird nicht
beschlossen