Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Seitens der Firma Heim und Haus Wohnbau GmbH  liegt ein Antrag vor, Erdstoffe , die beim Bau neuer Häuser anfallen nicht abzutransportieren, sondern an der Nord - West - Seite des

Plangebietes als Wall aufzuschieben.

Der Argumentation des Antrages vom 06.07.2001 (Anlage)  kann sicher gefolgt werden .

In der Satzung ist jedoch kein Erdwall vorgesehen.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden ist die Änderung entsprechend § 13 Bau GB durchzuführen .

 

Beschlußvorschlag:

1.         Die Aufstellung der 4. Änderung des B - Planes Nr. 6 als Satzung wird beschlossen .

2.         Die Änderung des B - Planes  Nr. 6 der Gemeinde Klein Rogahn wird als Satzung im

            Entwurf beschlossen. Der in der Sach- und Rechtslage dargestellte Sachverhalt

            wird als Begründung bestätigt.

3.         Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden wird von der frühzeitigen

            Bürgerbeteiligung nach § 13 Nr. 1 Bau GB abgesehen .

4.         Als TÖP entsprechend § 13  Nr. 3 Bau GB wird nur das Landratsamt Ludwigslust

            einbezogen.Die Frist der Stellungnahme entsprechend  § 4 Abs. 2 Satz1

            Bau GB wird auf 14 Tage reduziert.

5.         Die Auslegung der 4. Änderung wird beschlossen .

6.         Der Aufstellungsbeschluß und die Auslegung des Entwurfes sind gemäß der Haupt-

            satzung bekannt zu machen .

7.         Durch den Antragsteller werden die Auslegungsunterlagen entsprechend vorbereitet

            für die Auslegung und TÖP Beteiligung.

8.         Durch den Antragsteller hat eine Bepflanzung mit einheimischen Büschen zu erfolgen .

 

 

            Die Gemeindevertretung ist gegen die Aufschiebung eines

            Erdwalls

            Bepflanzung mit Hecken wird bevorzugt

            Beschlußvorlage wird nicht beschlossen