Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Es ist vorgesehen, das die Gemeinde Stralendorf zukünftig ein eigenes Wappen und eine eigene Flagge führt .Der Hauptausschuss hat über die verschiedenen Entwürfe des Grafikers Heinz Kippnick beraten, und empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf Nr. 6 lt. Anlage zu beschließen.

Die Blasonierung und Begründung dazu lautet:

 

Wappen:

Gespalten; vorn in Gold drei rote, schrägliegende Pfeile pfahlweise, - hinten in Rot über einem goldenen Jagdhorn mit goldenem Tragriemen, eine goldene Rapsblüte.

 

Flagge:

Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot und Gelb gestreift.

In der Mitte des Flaggentuchs liegt auf jeweils ein Drittel der Länge der beiden Querstreifen übergreifend, das Wappen der Gemeinde. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.

 

Begründung:

Die Gemeinde, gleichzeitig Sitz des Amtes Stralendorf, wurde am 07. Januar 1334 zum ersten Mal genannt, als Ritter Heinrich von Bülow mit einer an den Schweriner Dom geschenkten Hufe, aus seinem Besitz in Stralendorf, eine Vikarei stiftete, die vom Bischof Ludwig und Grafen von Schwerin bestätigt wurde. Durch verschiedene Anrechte und Kauf wechselten oft die Besitzverhältnisse. Zahlreiche niederdeutsche Hallenhäuser und Scheunen gehören unter anderem zu den Sehenswürdigkeiten in der

Ca. 1500 Einwohner zählenden Gemeinde. Nach 1990 entstand ein etwa 15 ha großes Gewerbegebiet.

Das Wort Stral bedeutet Pfeil und steht als redendes Zeichen im engen Zusammenhang mit dem Namen der Gemeinde. Die Rapsblüte deutet auf einen wichtigen landwirtschaftlichen Erwerbszweig der Gemeinde hin und das Jagdhorn auf die traditionale sich jährlich wiederholende Hubertusjagd.

Mit der Tingierung wird auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Grafschaft Schwerin hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt, für das Wappen und die Flagge der Gemeinde den Vorschlag Nr. 6 des Grafikers Heinz Kippnick zu übernehmen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0