Sitzung: 15.01.2009 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2009/STR/355
Sach- und Rechtslage:
Es ist vorgesehen, das die Gemeinde Stralendorf
zukünftig ein eigenes Wappen und eine eigene Flagge führt .Der Hauptausschuss
hat über die verschiedenen Entwürfe des Grafikers Heinz Kippnick beraten, und
empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf Nr. 6 lt. Anlage zu beschließen.
Die Blasonierung und Begründung dazu lautet:
Wappen:
Gespalten; vorn in Gold drei rote, schrägliegende
Pfeile pfahlweise, - hinten in Rot über einem goldenen Jagdhorn mit goldenem
Tragriemen, eine goldene Rapsblüte.
Flagge:
Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer
zur Längsachse des Flaggentuchs von Rot und Gelb gestreift.
In der Mitte des Flaggentuchs liegt auf jeweils
ein Drittel der Länge der beiden Querstreifen übergreifend, das Wappen der
Gemeinde. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.
Begründung:
Die Gemeinde, gleichzeitig Sitz des Amtes
Stralendorf, wurde am 07. Januar 1334 zum ersten Mal genannt, als Ritter
Heinrich von Bülow mit einer an den Schweriner Dom geschenkten Hufe, aus seinem
Besitz in Stralendorf, eine Vikarei stiftete, die vom Bischof Ludwig und Grafen
von Schwerin bestätigt wurde. Durch verschiedene Anrechte und Kauf wechselten
oft die Besitzverhältnisse. Zahlreiche niederdeutsche Hallenhäuser und Scheunen
gehören unter anderem zu den Sehenswürdigkeiten in der
Ca. 1500 Einwohner zählenden Gemeinde. Nach 1990
entstand ein etwa 15 ha großes Gewerbegebiet.
Das Wort Stral bedeutet Pfeil und steht als
redendes Zeichen im engen Zusammenhang mit dem Namen der Gemeinde. Die
Rapsblüte deutet auf einen wichtigen landwirtschaftlichen Erwerbszweig der
Gemeinde hin und das Jagdhorn auf die traditionale sich jährlich wiederholende
Hubertusjagd.
Mit der Tingierung wird auf die ehemalige
Zugehörigkeit zur Grafschaft Schwerin hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt,
für das Wappen und die Flagge der Gemeinde den Vorschlag Nr. 6 des Grafikers
Heinz Kippnick zu übernehmen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0