Sitzung: 11.12.2008 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2008/ROG/164
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn ist Eigentümerin des
Flurstückes 290 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Rogahn. Auf diesem Grundstück
befand sich das Schulgebäude.
Das Grundstück ist 4.914 m² groß, im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und befindet sich im
Geltungsbereich der Abrundungssatzung für Groß Rogahn. Das Grundstück liegt
zentral im Ortskern an der Landesstraße. Flurkartenauszug, Luftbild und
ALB-Auszug sind als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt.
Die Gemeinde Klein Rogahn möchte nun
grundsätzlich über eine mögliche Entwicklung dieses Grundstückes entscheiden.
Das Grundstück soll entweder für ein soziales Projekt
zur Verfügung gestellt oder weiter als unbebaute Grünfläche genutzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn
entscheidet, dass das gemeindliche Flurstück 290 der Flur 1 in der Gemarkung
Groß Rogahn
für ein Bauvorhaben im Rahmen eines sozialen
Projektes zur Verfügung gestellt wird.
Finanzielle Auswirkungen
sind nach der Grundsatzentscheidung vor weiteren
Entscheidungen zu ermitteln
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0