Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn ist Eigentümerin des Flurstückes 290 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Rogahn. Auf diesem Grundstück befand sich das Schulgebäude.

Das Grundstück ist 4.914 m² groß, im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung für Groß Rogahn. Das Grundstück liegt zentral im Ortskern an der Landesstraße. Flurkartenauszug, Luftbild und ALB-Auszug sind als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt.

 

Die Gemeinde Klein Rogahn möchte nun grundsätzlich über eine mögliche Entwicklung dieses Grundstückes entscheiden.

 

Das Grundstück soll entweder für ein soziales Projekt zur Verfügung gestellt oder weiter als unbebaute Grünfläche genutzt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn entscheidet, dass das gemeindliche Flurstück 290 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Rogahn

 

für ein Bauvorhaben im Rahmen eines sozialen Projektes zur Verfügung gestellt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen

sind nach der Grundsatzentscheidung vor weiteren Entscheidungen zu ermitteln

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      9

Ja-Stimmen:                                                      5

Nein-Stimmen:                                                   3

Stimmenenthaltungen:                                        1

Ungültige Stimmen:                                            0