Sitzung: 09.08.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/STR/097
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Haushaltsüberwachung hat ergeben, dass der
Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 4640 6720 "Kostenerstattung Kita und
Hort" mit 175.000,00 DM für das ganze Jahr 2001 nicht ausreicht.
Voraussichtlich werden bis zum 31.12.2001 noch zusätzliche ca. 20.000,00 DM
benötigt, um den Bedarf der bereits
bestehenden Kindertagesbetreuung mit Rechtsanspruch abzudecken. Insgesamt
ergibt das einen notwendigen Haushaltsansatz in Höhe von ca. 195.000,00 DM für
das Jahr 2001.
Der Haushaltsansatz 2001 in Höhe von 175.000,00 DM
orientierte sich nach der Entwicklung des Betreuungsbedarfes im Jahr 2000. Dass
für das Jahr 2001 jedoch ca. 195.000,00 DM benötigt werden, konnte selbst
Anfang des Jahres nicht vorhergesehen werden.
Hier eine kurze Gesamtdarstellung der zuständigen
Haushaltsstelle 1 46400 67200
Stand (30.07.2001):
Ansatz: 175.000,00 DM
Verbrauch
bis 06/2001: 95.935,30 DM
vorauss.
Verbrauch bis 12/2001: ca. 192.000,00 DM
Differenz
zwischen Ansatz und Verbrauch: 17.000,00 DM
Zur Zeit tendiert die Entwicklung der Haushaltsstelle
für das gesamte Jahr dahin, dass der voraussichtliche Verbrauch der
Wohnsitzgemeindeanteile den Ansatz mit ca. 20.000,00 DM wie folgt übersteigen
wird:
- ca. 17.000,00 DM über- und außerplanmäßige Ausgabe nur
für die finanzielle Abdeckung der bereits bestehenden Betreuungen, (sehr knapp
bemessen);
- ca. 3.000,00 DM über- und außerplanmäßige Ausgabe für
unvorhergesehenen Betreuungsbedarf mit Rechtsanspruch (ebenfalls knapp
bemessen).
Anlagen
Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes
handelt und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des
Bürgermeisters liegt, ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese
überplanmäßige Ausgabe notwendig.
Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über-
und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im
vorliegenden Fall angenommen.
Die Ausgabe von ca. 20.000,00 DM erfolgt im
Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 1 46400 67200 und wird aus Mitteln der
Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 20.000,00 DM entsprechend der Sach- und
Rechtslage zu und berücksichtigt die überplanmäßige Ausgabe für Kinderbetreuung
im Nachtragshaushalt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt:
6
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0