Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Haushaltsüberwachung hat ergeben, dass der Haushaltsansatz der Haushaltsstelle 4640 6720 "Kostenerstattung Kita und Hort" mit 175.000,00 DM für das ganze Jahr 2001 nicht ausreicht. Voraussichtlich werden bis zum 31.12.2001 noch zusätzliche ca. 20.000,00 DM benötigt, um den Bedarf  der bereits bestehenden Kindertagesbetreuung mit Rechtsanspruch abzudecken. Insgesamt ergibt das einen notwendigen Haushaltsansatz in Höhe von ca. 195.000,00 DM für das Jahr 2001.

Der Haushaltsansatz 2001 in Höhe von 175.000,00 DM orientierte sich nach der Entwicklung des Betreuungsbedarfes im Jahr 2000. Dass für das Jahr 2001 jedoch ca. 195.000,00 DM benötigt werden, konnte selbst Anfang des Jahres nicht vorhergesehen werden.

 

Hier eine kurze Gesamtdarstellung der zuständigen Haushaltsstelle 1 46400 67200

Stand (30.07.2001):

                                                          Ansatz:               175.000,00 DM

                                    Verbrauch bis 06/2001:                 95.935,30 DM

                        vorauss. Verbrauch bis 12/2001:      ca.   192.000,00 DM

         Differenz zwischen Ansatz und Verbrauch:                17.000,00 DM

 

Zur Zeit tendiert die Entwicklung der Haushaltsstelle für das gesamte Jahr dahin, dass der voraussichtliche Verbrauch der Wohnsitzgemeindeanteile den Ansatz mit ca. 20.000,00 DM wie folgt übersteigen wird:

- ca. 17.000,00 DM über- und außerplanmäßige Ausgabe nur für die finanzielle Abdeckung der bereits bestehenden Betreuungen, (sehr knapp bemessen);

- ca. 3.000,00 DM über- und außerplanmäßige Ausgabe für unvorhergesehenen Betreuungsbedarf mit Rechtsanspruch (ebenfalls knapp bemessen).

Anlagen

Da es sich um eine Ausgabe des Verwaltungshaushaltes handelt und die gem. Hauptsatzung außerhalb der Wertgrenzentscheidung des Bürgermeisters liegt, ist ein Beschluß der Gemeindevertretung über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Nach § 52 S. 1 Kommunalverfassung (KV) M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im vorliegenden Fall angenommen.

Die Ausgabe von ca. 20.000,00 DM erfolgt im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 1 46400 67200 und wird aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 20.000,00 DM entsprechend der Sach- und Rechtslage zu und berücksichtigt die überplanmäßige Ausgabe für Kinderbetreuung im Nachtragshaushalt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   6

Davon stimmberechtigt:                                                              6

Ja-Stimmen:                                                                              6

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0